Bergung von Geisternetzen in der Ostsee kann fortgesetzt werden
Finanziert aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern dem World Wide Fund For Nature (WWF), sein Pilotprojekt zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von sogenannten Geisternetzen in der Ostsee vor Rügen fortzusetzen.
Umweltminister Dr. Till Backhaus überreichte heute dem WWF Deutschland virtuell einen Zuwendungsbescheid über 200.000 Euro. „Nachdem der WWF mit Bundesmitteln eine in den USA speziell für die Netzsuche entwickelte Technik auf die Gegebenheiten der Ostsee anpasste, steht nun die Bergung und Entsorgung im Mittelpunkt“, sagte Backhaus. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU.“
Als Geisternetze werden verloren gegangene Fischereinetze genannt, die noch fängig im Meer treiben und so tödliche Fallen für Fische, Schweinswale, Seevögel und andere Meerestiere darstellen können. Als häufigste Ursache für den Verlust von Fanggeschirr in der Ostsee gilt das Überfahren von Stellnetzen mit Sportbooten und Arbeitsschiffen. Hinzu kommen Stürme und Eis. Durch das Abfahren der Markierungen und Verschleppen ausgerissener Netzteile ist es den Fischereiunternehmen unmöglich, gerissene Netze wieder aufzufinden und zu bergen.
Mit der bisher verfügbaren Sonartechnik konnten die Netze nur mehr oder weniger zufällig aufgespürt werden. 2014 bis 2019 entwickelte der WWF Deutschland eine Methodik, die eine in den USA entwickelte Technologie nutzt, die eine deutlich höhere räumliche Auflösung hat. Bis September 2021 erprobt der WWF diese Methodik in der Ostsee östlich von Rügen. Dabei wurden bisher 145 Verdachtspositionen ermittelt, von denen 50 Positionen mit Tauchern überprüft wurden. In 23 Fällen konnten Geisternetze geborgen werden.
In dem nunmehr von MV finanzierten Pilotprojekt beabsichtigt der WWF, gemeinsam mit den Küstenfischern und unter Einbindung von Schiffen des Landes MV bis 2023 diese Methodik weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Verfahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.
Weiterhin sollen neue Entsorgungswege entwickelt werden. Eine Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen ist aufgrund der Verunreinigungen mit Blei nicht möglich. Eine händische Sortierung wird derzeit nur bei einem einzigen Anbieter in Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Rahmen des Projekts sollen deshalb auch Möglichkeiten einer regionalen Entsorgungsstruktur gefunden werden
HINTERGRUND:
Die Fischerei ist wissenschaftlichen Studien zufolge für einen nennenswerten Teil des Plastikmülls in den Meeren verantwortlich. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass sich über 640.000 Tonnen Geisternetze in den Weltmeeren befinden. Laut Umweltbundesamt ließen sich 2011 bis 2017 an Stränden der Nordsee 30 Prozent der Plastikfunde auf die Fischerei zurückführen, in der Ostsee waren es sieben Prozent.
Die UMK hat deshalb 2019 beschlossen, der Meeresverschmutzung durch Geisternetze mit Nachdruck entgegenzuwirken. Insbesondere sollen geeignete Methoden für die Markierung, Suche sowie die umweltverträgliche Bergung und Entsorgung von Geisternetzen entwickelt und umgesetzt werden. Parallel sollen Strategien zur Entwicklung und Verwendung alternativer umweltfreundlicherer Materialien erarbeitet und umgesetzt werden.
Da für eine längerfristige Finanzierung zeitnah keine Mittel beispielsweise aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Verfügung stehen, sollten diese Ziele zwischenzeitlich über Pilotprojekte vorangebracht werden, für die die Umweltminister der Länder geeignete Finanzierungsmöglichkeiten finden sollten.
Backhaus: Konkrete Vorschläge vom Bauernverband erwartet
Das Bundeskabinett hat das sogenannte Insektenschutzprogramm beschlossen. Auch die Novelle der Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist dem Kabinett vorgelegt worden. Für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern sei die Entscheidung eine große Enttäuschung, teilt der Bauernverband mit. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat für diese Aussage wenig Verständnis.
„Der Bauernverband führt ins Feld, dass „fast jeder zweite Hektar im Land bereits heute nach den Vorgaben des Greenings oder eines Agrarumweltprogramms“ bewirtschaftet werde. Was zunächst gut klingt, bedeutet aber auch, dass auf der anderen Hälfte der Flächen keine Maßnahmen ergriffen werden, die dem Klima oder dem Umweltschutz dienen. Wir reden hier über weit mehr als 600.000 Hektar. Und was der Bauernverband ebenfalls unter den Teppich kehrt, ist, dass die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) bezahlt werden. Allein im vergangenen Jahr hat das Land für elf Programme 60 Mio. Euro an die teilnehmenden Landwirte ausgezahlt. Für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 standen 380 Mio. Euro zur Verfügung.
Natürlich weiß ich, dass die Landwirtschaft derzeit vor riesigen Herausforderungen steht. Jede zusätzliche Anforderung tut da zunächst weh. Aber wir stehen als Gesellschaft als Ganzes vor der Herausforderung, mehr für den Klimaschutz, mehr für die Artenvielfalt und mehr für sauberes Wasser zu tun. Niemand kann sich davon ausnehmen, wenn wir eine lebenswerte Umwelt erhalten wollen. Deswegen erwarte ich gerade auch vom Bauernverband konkrete Lösungsvorschläge statt eines dauernden Lamentos. Der Verband hat ja angekündigt, den Weg für mehr Insektenschutz bahnen zu wollen. Ich bin sehr gespannt auf die Vorschläge“, so Minister Backhaus.
Fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb in MV wirtschaftet ökologisch
Nr.033/2021 | 09.02.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
„Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungsinteresse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.
Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).
„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“
Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.
„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren. Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.
Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.
Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.
Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“
Insektenschutz überlebenswichtig, doch auch große Herausforderung
Nr.031/2021 | 09.02.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.
Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangsbedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.
Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.
Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“
Backhaus: Die AMK hat wichtige Chancen vertan
Nr.030/2021 | 06.02.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
In Europa stehen für die nächste Förderperiode über 400 Mrd. € für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zur Verfügung. Die AMK konnte zu den für Deutschland zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 31 Mrd. € auch nach fast 12 Stunden langen Verhandlungen kein Einvernehmen erzielen und hat damit wichtige Chancen vertan, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
„Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Plan in die Verhandlungsrunde gegangen und wir haben uns dennoch kompromissbereit gezeigt. Denn es geht um die Zukunft der Landwirtschaft und um die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Der Agrartopf stellt den größten Anteil am EU-Haushalt dar. Daher haben wir für diese Mittel eine besondere Verantwortung. Dieser sind die grünen Verhandlungspartner aus meiner Sicht nicht gerecht geworden. Mit dieser „Nicht-Entscheidung“ ist der Anlauf der neuen Förderperiode nicht gesichert. Es geht um den Ausbau von Kitas und Schulen und die Unterstützung der Landwirtschaft. Ich fordere die grünen Ressortchefs mit Nachdruck auf, sich endlich konstruktiv einzubringen“, so Backhaus.
Nur eine teilweise Einigung fand am Freitag die Konferenz der Agrarminister. Minister Backhaus sieht in dem Ergebnis Licht und Schatten: „Wir haben die wesentlichen Eckpunkte der GAP besprochen. Da haben wir viele wichtige Weichen gestellt und das begrüße ich ausdrücklich. Allerdings konnten wir keine Einigung finden zur der Umschichtung der ELER-Mittel. Da war an einigen Stellen keinerlei Entgegenkommen zu erkennen und das finde ich äußerst bedauerlich. Auch unser Versuch, zwischen den verhärteten Positionen der anderen Länder zu vermitteln, hat leider nicht gefruchtet.“
Die Konferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Länder hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Beschluss darüber zu fassen, wie die Landwirtschaftspolitik und die Entwicklung der ländlichen Räume künftig deutschlandweit gestaltet werden soll. Am Ende wurden die strittigen offenen Punkte in die Runde der Staatssekretäre verwiesen.
Gescheitert ist die Diskussion an der Frage, in welcher Höhe Mittel aus den Direktzahlungen im Jahr 2022 in die sogenannte 2. Säule übertragen werden sollen. Diese Zahl muss Deutschland bereits im August nach Brüssel melden. Forderungen der einzelnen Bundesländer reichten von starken Erhöhungen der Umschichtung bis hin zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 6 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hatte in dem Konflikt versucht, zwischen den unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Die Entscheidung zur neuen GAP ab 2023 muss spätestens im Juni vom Bundesrat entschieden werden.
Dr. Backhaus kritisiert, dass es hier kein Zustandekommen eines Kompromisses gab: „Ich habe große Sorge, dass wir so nicht rechtzeitig den nationalen Strategieplan in Brüssel vorlegen können und dann ab 2023 keine Mittel für die Landwirte und für die ländliche Entwicklung gezahlt werden können.“
Kritik richtet er insbesondere an die grün geführten Landwirtschaftsministerien. Deren Beharren auf das Abwarten der Ergebnisse der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene, bevor die Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht werden, ließen aus Sicht des Ministers die Konferenz mit einem bitteren Nachgeschmack enden.
„Wir haben einen weitgehenden Kompromissvorschlag unterbreitet, doch dieser ist leider an der Weigerung der Grünen gescheitert.“, so Dr. Backhaus.
Da keine Einigung zur Umschichtung der Direktzahlungen im letzten Übergangsjahr 2022 erzielt werden konnte, gibt es hierzu kein AMK-Votum. Die Minister sind deshalb übereingekommen, sich im März zu einer weiteren Sonder-AMK zu treffen, um erneut über das Thema zu beraten. Sollte auch da keine Einigung zustande kommen, muss der Bundesrat über die Umschichtung entscheiden. Der AMK wäre damit die Entscheidung aus der Hand genommen.
15-Länder-Brief an Frau Bundesministerin Klöckner für eine gemeinsame AMK/UMK
02. Februar 2021
Beteiligung der Umweltressorts bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
am Freitag den 05. Februar 2021, werden Sie sich gemeinsam mit den Agrarministerinnen und -ministern, der Senatorin und den Senatoren auf der Sonder-Agrarministerkonferenz unter anderem auch mit dem von der Umweltministerkonferenz beschlossenen Positionspapier zur Ausgestaltung der Grünen Architektur befassen.
Diese Tatsache möchten wir zum Anlass nehmen, um eine zentrale Forderung des Positionspapiers, nämlich die wirksame Einbindung der Umweltressorts bei den weiteren Arbeiten zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht, aufzugreifen und zu bekräftigen.
Die Umweltministerkonferenz hat sowohl in ihrem Umlaufbeschluss Nr. 52./2020 vom 24. September 2020 als auch in ihrem Beschluss vom 13. November 2020 (TOP 16 der 95. UMK) die AMK gebeten, eine gemeinsame Konferenz noch vor der abschließenden GAP (Sonder-) Agrarministerkonferenz einzuberufen, um zentrale Fragen der nationalen Umsetzung der Grünen Architektur gemeinsam zu beraten. Wir erneuern hiermit diese Bitte und bekräftigen unsere Auffassung, dass es sinnvoll wäre – ungeachtet der bestehenden Federführung der Agrarministerkonferenz für die GAP – die Beschlüsse zur Ausgestaltung der Grünen Architektur im nationalen GAP-Strategieplan gemeinsam von AMK und UMK zu fassen.
Wir bitten Sie als zuständige Bundesministerin, dieses Anliegen in den anstehenden Beratungen im Rahmen der Sonder-AMK ebenfalls zu unterstützen mit dem Ziel, einen Beschluss bezüglich einer gemeinsamen Konferenz zwischen AMK und UMK zu fassen.
Eine wirksame Einbindung der Umweltressorts und ein Rückgriff auf deren Fachkompetenz ist aus unserer Sicht zentral, um die anstehenden Entscheidungen zur nationalen Umsetzung der GAP zu einem umfassenden Erfolg zu führen und die Bereiche Umwelt, Natur- und Klimaschutz in dem von Ihnen bereits erwähnten Systemwechsel in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU angemessen auszugestalten.
Naturparks beliebtes Ausflugsziel für Familien
Gefrorenes Schilf am Bodden
Nr.028/2021 | 04.02.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Freizeitaktivitäten für Familien sind im Corona Lockdown sehr limitiert. Die Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns (NNL) sind jedoch geöffnet und bieten gerade für Familien eine willkommene Möglichkeit zur Aktivität. Umweltminister Dr. Till Backhaus wirbt für einen Ausflug in die Naturschätze des Landes:
„Unsere Nationalen Naturlandschaften sind die Juwelen des Landes und gerade jetzt bietet sich hier eine einzigartige Winterkulisse. Ich kann jedem nur wärmstens empfehlen, mal einen Ausflug in unsere Parks zu unternehmen.“
Insgesamt unterhält das Land Mecklenburg-Vorpommern 13 Nationale Naturlandschaften, darunter drei Biosphärenreservate, drei Nationalparks und 7 Naturparks. Erst am Montag wurde eine neue Homepage mit einer Übersicht zu allen Gebieten veröffentlicht. Unter www.natur-mv.de findet man mit wenigen Klicks den nächsten Ausflugsort sowie einen informativen Überblick zu den Besonderheiten der Einrichtungen. Zu den Großschutzgebieten hinzu kommen die 272 kleineren Naturschutzgebiete, zu finden auf der Homepage des Umweltministeriums MV.
Während Kinos, Spaßbäder und andere beliebte Ziele gerade geschlossen sind, bieten die Naturlandschaften viele Möglichkeiten, sich auch im Lockdown sicher auszutoben. So empfiehlt der Minister: „Ich fühle wirklich mit den Familien, denen zurzeit die Decke auf den Kopf fällt. Unsere Schutzgebiete sind aber das ganze Jahr über geöffnet und man kann hier auch während einer Pandemie Spaß haben. Ich selbst wandere sehr gerne mit meiner Frau und meinen Kindern durch die märchenhaften Wälder. Wir haben wirklich ein großes Glück, solche tollen Möglichkeiten quasi vor der Haustür zu haben.“
Eine Warnung hat der Minister allerdings an die Menschen: „Bitte denken Sie aber trotz der Freude über die schöne Natur unbedingt an die Abstandsregeln. Unsere Naturparks bieten genügend Platz, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Unser Land ist auf einem guten Weg und wir wollen die Erfolge nicht riskieren.“
Dass die Menschen in MV die Gelegenheit schon jetzt rege nutzen, bestätigen die Parkverwaltungen. Auch gibt es Empfehlungen zu besonders schönen Wanderrouten. So empfiehlt der Müritz Nationalpark: „Ein schöner Weg im Winter ist der 6,5 km lange Rundweg „Rotes Eichhörnchen“ von Goldenbaum aus. Vom Parkplatz am Spielplatz geht es zur Steinmühle auf einem Weg zwischen Wiesen in den Buchenwald. Am Jugendwaldheim bietet sich eine Pause mit Blick über den Grünower See an. Zurück geht es steil bergauf zum Abzweig in das Tal des Godendorfer Mühlenbaches. Der Pfad schlängelt sich am Ufer des Mühlenteiches entlang. Hier ist gutes Schuhwerk empfehlenswert.“
Der Naturpark Mecklenburgische Schweiz gibt den Tipp: „Wer einen längeren Ausflug plant, dem sei die Gegend um Burg Schlitz empfohlen. Hier bestimmen sanfte, verschneite Hügel das Landschaftsbild. Alte Eichen recken ihre jetzt kahlen, knorrigen Äste in den Himmel. Der Schnee auf den Äckern und Wiesen lässt die Landschaft wie auf alten schwarz/weiß-Fotos wirken. Vom Röthelberg schweift der Blick weit über die Mecklenburgische Schweiz und den Malchiner See.“
Ende der Sperrzeit für die Düngemittelaufbringung – Bodenverhältnisse und Gewässerabstände ab 1. Februar beachten!
Nr.021/2021 | 29.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mit Inkrafttreten der geänderten Düngeverordnung im Mai 2020 gilt ein absolutes Aufbringungsverbot von N- und P-haltigen Düngemitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
Bis dahin durften bis zu 60 kg/ha Gesamtstickstoff auf gefrorenen Boden aufgebracht werden, wenn:
Diese Regelung entfällt, so dass auf gefrorenem Boden die Düngung untersagt ist.
Neu ist auch, dass bei der Aufbringung von Düngemitteln ab 2021 erweiterte Gewässerabstände zu beachten sind. Da wie mehrere Bundesländer auch M-V mit der Düngelandesverordnung nur die mit Nitrat belasteten Gebiete ausgewiesen hat, die mit Phosphat belasteten Gebiete aber nicht, gelten landesweit entlang an Gewässern statt bisher 4 m jetzt 5 m Abstand und auf Flächen mit einer Hangneigung von mindestens zehn Prozent 10 m statt bisher 5 m Abstand.
MV bereitet Management für Hechtbestände in Küstengewässern vor
Nr.020/2021 | 28.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.
Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.
„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfangbegrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“
Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“
Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.
Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?
„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Boddengewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“
Hintergrund:
Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfangbegrenzung von drei Hechten.
Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesanglerverband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.
In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.
Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.
Backhaus: Tierhalter unterstützen und Wolf schützen
Nr.019/2021 | 27.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Backhaus: Tierhalter unterstützen und Wolf schützen
Am Mittwoch widersprach Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Landtag einem Antrag auf Einführung einer Bestandsobergrenze für Wölfe. Statt einer Obergrenze unterstützt das Land betroffene Tierhalter und Halterinnen.
Nicht zum ersten Mal beschäftigte sich der Landtag am Mittwochabend mit der Problematik Wolf. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus erteilte dem Antrag in seiner Rede eine Absage und verwies auf das geltende Artenschutzrecht:
„Der Wolf entwickelt sich solide, ist aber noch immer eine streng geschützte Tierart. Erst Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa spürbar an Fahrt aufgenommen. Seit 2000 ist der Wolf wieder zurück in Deutschland. Heute haben wir in MV wieder 15 Rudel und ein Paar und jährlich kommen etwa 30% hinzu. Das sehe ich – bei allen damit verbundenen Problemen – auch heute noch als einen großen Erfolg des europäischen und nationalen Artenschutzes an. Das schürt natürlich die Diskussion darüber, ob der gute Erhaltungszustand nicht längst erreicht ist. Für ganz Deutschland betrachtet muss man das im Moment verneinen. Das ist jedenfalls die klare Aussage der Experten. Die geforderte bundeseinheitliche Festlegung einer Bestandsobergrenze kann daher aus meiner Sicht aktuell auch gar nicht zur Diskussion stehen.“
Gleichwohl sei der Landesregierung und ihm als Minister die Problematik für die betroffenen Halterinnen und Halter von Weidetieren bewusst: „Wir haben frühzeitig ein eigenes Wolfsmonitoring aufgelegt. Und wir setzen von Beginn an auf eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Element für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist für uns die Prävention.“, so Dr. Backhaus.
„Wir beraten und unterstützen die Tierhalter bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzvorkehrungen. Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Wolf im Jahre 2013 wurden Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen mit insgesamt fast 1,3 Mio. Euro unterstützt. Außerdem entschädigen wir Rissvorfälle, die auf den Wolf zurückzuführen sind und zwar zu 100 Prozent!“
Um Klarheit zu bekommen, wie man die Entwicklung der Wolfsbestände trotzdem besser steuern kann, bemühe sich das Land MV zudem auf Bundesebene um eine gemeinsame Strategie: „Ich darf daran erinnern, dass das Land MV die Änderung und Konkretisierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Sachen Wolf maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben hat. Unser Ziel ist es, bis zur kommenden Umweltministerkonferenz im April 2021 eine bundeseinheitlich anerkannte und praxisorientierte Verfahrensweise zu entwickeln.“
Zum Abschluss seines Redebeitrages verteidigte der Minister noch einmal die bisherige Praxis: „Ich lasse mir hier von Ihnen also weder Untätigkeit vorwerfen – noch, dass ich mich hinter EU- und Bundesrecht verstecke. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir nicht im Wilden Westen leben. Auch als Landwirtschafts- und Umweltminister habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten. Ich habe zu akzeptieren, dass der Wolf in Deutschland aktuell eine nach europäischem und nationalem Recht streng und besonders geschützte Art ist. Wir werden weiter auf Prävention setzen und unsere Bemühungen um Aufklärung und Akzeptanzsteigerung fortsetzen. Und ich versichere Ihnen, wir werden in Problemfällen auch zukünftig alle bestehenden Handlungsoptionen nutzen – natürlich immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“
Deutschlandweit wurden 2018/19 noch 105 Rudel, 40 Paare und 12 territoriale Einzeltiere gezählt. 2019/2020 waren es insgesamt 128 Rudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere (DBBW, Stand 02.11.2020) – Tendenz weiter steigend.
Landwirtschaftszählung: Licht und Schatten liegen eng beieinander
Nr.017/2021 | 26.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Das statistische Landesamt hat heute die ersten vorläufigen Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 bekanntgegeben. Mit endgültigen Ergebnissen sei zwar erst im Juli dieses Jahres zu rechnen, so Agrarminister Dr. Till Backhaus, doch die Zahlen zeigten bereits eine ambivalente Entwicklung:
„Die positive Entwicklung auf dem Sektor des ökologischen Landbaus bildet einen Silberstreif am Horizont. Aufgrund der besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise besitzt der Öko-Landbau einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Das Land stellt daher für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise in dieser Förderperiode zusätzlich 220 Mio. Euro zur Verfügung (55 Mio. Euro mehr als geplant). Nach den sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern liegt Schwerpunkt der Arbeit nun darin, die Wertschöpfung zu halten und zu erhöhen. Denn die Nachfrage nach Bio-Erzeugnissen steigt. Inzwischen stammen 30 Prozent der Bio-Eier aus MV. Beim Bio-Schweine- und beim Bio-Rindfleisch beträgt der Anteil aus MV 25 bzw. 30 Prozent. Damit belegen wir den Spitzenplatz in Deutschland. Doch die Nachfrage kann bisher nur teilweise durch deutsche Ökoprodukte befriedigt werden. So kamen 2018/19 schätzungsweise 17 % des Biogetreides, 30 % der Biotrinkmilch und 24 % des Bioschweinefleisches aus dem Ausland. Hier ergeben sich Marktpotentiale insbesondere für kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dies dürfen nicht ungenutzt bleiben. Denn, während die Erzeugerpreise in der konventionellen Landwirtschaft weiter fallen, konnte das Preisniveau im Ökolandbau mindestens gehalten, in Teilen sogar gesteigert werden. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona-Krise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft weiter zu stärken“ so der Agrar- und Umweltminister.
Weitere Ergebnisse der statistischen Erhebung machten aber auch klar, wo die Probleme liegen, so Backhaus.
„Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist seit der letzten Erhebung 2016 nahezu konstant geblieben. Das klingt zunächst positiv, doch ganz so einfach ist es nicht. Der Rückgang von 0,1 % bei 1,347 Mio. ha bedeutet einen Verlust von 1.347 ha und damit die flächenmäßige Existenzgrundlage von fast fünf Durchschnittsbetreiben in MV. Der Druck, landwirtschaftliche Flächen für andere Nutzungen in Anspruch zu nehmen, bleibt also nach wie vor hoch, sei es für die Wohnbebauung, Infrastruktur oder für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor anderen Nutzungen bleibt für mich deshalb ein wichtiges Ziel. Denn landwirtschaftliche Flächen – dazu zähle ich auch Flächen, die für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der unmittelbaren Nutzung genommen werden - bleiben die zentrale Produktionsgrundlage der Betriebe und diese sind insgesamt nicht vermehrbar“, sagt der Minister.
Sorge bereitet dem Minister auch der Rückgang der Tierbestände.
„Der starke Abbau, insbesondere im Rinderbereich, ist ein herber Verlust. Tierhaltung erhöht die landwirtschaftliche Wertschöpfung in den Betrieben und ist Grundlage für Beschäftigung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die fortlaufend abnehmende Tendenz bei der Milchkuhhaltung zeigt, in der Milcherzeugung passen die Erlöse einfach nicht zu den wachsenden Kosten. Der Preisverfall ist so weit fortgeschritten, dass nicht mehr kostendeckend produziert werden kann. Das Preisdumping führt zum AUS für Betriebe. Und diese Betriebe kommen nie mehr wieder. Das ist eine Tragödie. Auch für Junglandwirte, die wir dringend brauchen, erwächst da wenig Perspektive. Einzelhandel und Verarbeitung sind in der Pflicht, endlich zu kostendeckenden Preisen zu kommen. Für den Erhalt der Milcherzeugung ist es zum Beispiel essentiell, dass die Diskussionen um die Nutztierhaltung der Zukunft sehr schnell zu Ende kommen und die Ergebnisse dann in die Realität überführt werden, sprich höhere Anforderungen an die Tierhaltung (Klima-, Tierschutz) müssen honoriert werden. Wenn die Verbraucher dazu nicht bereit sind, muss der Staat einschreiten, z.B. mit der Verbrauchssteuer oder Tierwohlabgabe.
Der Erhalt der Milcherzeugung ist auch wichtig, da wir, im Gegensatz zu anderen Warenbereichen, hier noch eine umfangreiche Verarbeitungsindustrie im Land haben. MV ist eines der Bundesländer mit der geringsten Viehdichte pro ha landwirtschaftliche Fläche. Eine sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von Nährstoffen aus der Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist in MV uneingeschränkt möglich, die flächengebundene Tierhaltung wird umgesetzt und würde auch bei einer Trendumkehr und wachsenden Tierbeständen realisiert werden können“, so Minister Backhaus abschließend.
Backhaus: Grünes Licht für Wasserstoff Made in MV
Nr.016/2021 | 25.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Das Unternehmen APEX Energy Solutions Teterow GmbH möchte in Laage bei Rostock im großen Stil Wasserstoff produzieren und von dort vertreiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt nun die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Demonstrationsanlage. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab dazu am Montag den Genehmigungsbescheid.
„Wasserstoff ist ein vielversprechender Weg raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in saubere und nachhaltige Antriebssysteme. Ich bin sehr glücklich, dass mit APEX in Laage wohl bald ein junges und hochinnovatives Unternehmen hier aus unserem Land an den Markt geht“, freut sich Backhaus.
Der Geschäftsführer der Firma, Mathias Hehmann, erhielt den Genehmigungsbescheid im Rahmen einer Videokonferenz. Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Übergabe vor Ort nicht möglich. In seinem Grußwort lobte der Minister die hohe Innovationskraft und die Bedeutung des jungen Unternehmens für die Region:
„Mitten in unserem Land wollen Sie eine der zukunftsweisendsten Anlagen in diesem Bereich errichten und von hier aus den technologischen Fortschritt voranbringen. Sie hätten den Standort nicht besser wählen können. Infrastrukturell sind Sie hervorragend angebunden, dazu unweit unserer schönen Hansestadt Rostock. Die Wirtschaft in Rostock gedeiht und auch die Unternehmen vor Ort erkennen, dass nachhaltige Konzepte die Zukunft bedeuten. Zudem hat Rostock eine hervorragende Uni mit motivierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerne in der Region bleiben.“
Das Konzept des Unternehmens sieht eine ganzheitliche Produktion von Wasserstoffangeboten vor, von der Elektrolyse (Umwandlung von Wasser zu Wasserstoff) bis hin zur Fertigung von Brennstoffzellen sowie Tank- und Speichersystemen. Mit den Komponenten soll das Werk bei Laage der erste klimaneutrale Gewerbepark werden.
Die Genehmigung für die Demonstrationsanlage wurde laut Ministerium von der zuständigen Behörde, dem StALU Mittleres Mecklenburg, zügig bearbeitet. Der Minister lobte die Zuverlässigkeit des Amtes: „In Rekordzeit haben unsere Leute Ihren Antrag unter die Lupe genommen und genauestens geprüft. Ich bin unseren Leuten dafür dankbar, denn wir wollen ja schnell voran kommen mit dem Wechsel zu sauberen Energien.“
Im Fazit zeigt sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sehr zufrieden mit den Fortschritten des Unternehmens. Auch Ideen hat der Minister schon, wie der Wasserstoff im Land selbst genutzt werden könnte: „Mir liegt die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sehr am Herzen. Da sich Wasserstoff hervorragend als Energiezwischenspeicher eignet, sehe ich hier großes Potential. In Zukunft könnten damit auch Haushalte in abgelegenen Gebieten zuverlässig mit sauberem Strom, Wärme und Mobilität versorgt werden.“
Die Anregung des Ministers, auch lokale Höfe mit Wasserstoff zu versorgen, hat die Firma nach dessen letzten Besuch im Sommer 2020 aufgenommen. So bestehe enger Kontakt zu einem nahegelegenen Gutshof.
Eiche erneut wichtigste Baumart für Wertholz-Submission des Landes
Nr.012/2020 | 21.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Am 28. Januar 2021 findet in Malchin zum 30. Mal ein Meistgebotsverkauf von Werthölzern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns statt. Im letzten Jahr wurde dieser Termin nach 28 Jahren als Versteigerung erstmals als Verkauf nach schriftlichem Meistgebot (Submission) durchgeführt. Die Landesforst MV reagierte als Veranstalter damit auf entsprechende Kundenwünsche, die sich aus einem geringeren Organisationsaufwand gegenüber einer traditionellen Auktion ergeben. An der neuen Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.
„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt rund 440.000 Euro erzielen“, erinnert Minister Dr. Till Backhaus. „Die dabei erzielten Spitzenpreise vieler Baumarten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Anbieter auch in diesem Jahr den Holzqualitäten entsprechend gute Ergebnisse erreichen.“ Aufgrund der guten Qualitäten der angebotenen Werthölzer werden sie insbesondere in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.
Die zur Submission in diesem Jahr angebotenen Hölzer lagern derzeit zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide und können seit dem 4. Januar 2021 besichtigt werden. Der Submissionskatalog wurde bereits an Kaufinteressenten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland verschickt und steht zudem als Download auf der Homepage der Landesforstanstalt www.wald-mv.de zur Verfügung.
Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 801 Festmeter Laubwertholz. Den Hauptanteil stellt mit 628 Festmeter die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche und Ahorn sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Mit 494 Festmeter ist die Landesforst der Hauptanbieter. Zudem beteiligen sich 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit insgesamt 307 Festmeter am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Forstwirtschaftliche Vereinigung und die Universität Greifswald sowie die Städte Rostock, Teterow, Greifswald und Lübz.
Die schriftlichen Gebote werden am 28.01.2021 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt geöffnet. Wegen der coronabedingten Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).
Die Ergebnisse der Submission werden am 29.01.2021 vom Landwirtschaftsministerium MV bekanntgegeben.
Backhaus: Forschungserfolg des FBN kann Milchproduktion voranbringen
Nr.011/2020 | 20.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat dem Forschungs-Institut für Nutztierbiologie Dummerstorf (FBN) zum internationalen Patent auf die im Institut für Ernährungsphysiologie entwickelte Formel zur Berechnung der Methanemission von Milchkühen gratuliert. Am Montag hatte das FBN über diesen Forschungserfolg informiert. Mit der Formel kann auf einzelbetrieblicher Ebene aus Milchleistung und Milchfettsäure-Konzentration die Methanemission bei der Milchproduktion des Betriebes abgeschätzt werden.
„Das Klimaschutzgesetz in Deutschland verpflichtet auch die Landwirtschaft zur Reduktion seiner Treibhausgasemissionen. Die genaue Kenntnis, wieviel Methan eine Milchkuh in Abhängigkeit ihrer Fütterung und Leistung emittiert, gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Diese Daten sind eine wesentliche Voraussetzung, um den tatsächlichen CO2-Fußabdruck von Milch und in Folge auch von Milchprodukten genauer bestimmen zu können“, so Backhaus. „Die patentierte Formel kann die Milchproduktion ein großes Stück weiterbringen“, sagte der Minister. „Sie kann Grundlage für besondere Vermarktungswege oder konkrete Nachweise der Klimaeffekte der Milchproduktion und Landwirtschaft werden.“
Berechnungen zeigen, dass Treibhausgasemissionen bei Kühen mit hoher Milchleistung bezogen auf die erzeugte Milch geringer sind. Priorität haben allerdings nicht vorrangig die Leistungen der Kühe, sondern ebenfalls Nachhaltigkeitsaspekte wie Tierwohl und Qualität der Milch, hebt Minister Dr. Backhaus hervor. „Es zeigt sich mal wieder, dass es bei der Weiterentwicklung der Nutztierhaltung nicht darum gehen darf, dass einzelne Aspekte wie Tierwohl, Klimaschutz, Futtereffizienz oder Agrobiodiversität gegeneinander ausgespielt werden, sondern dass das System Milchproduktion standortangepasst durch die Landwirte selbst optimiert werden kann. Wir müssen in allen Bereichen achtsam mit der Umwelt umgehen und das schließt unsere Nutztiere ausdrücklich mit ein“, sagt der Minister.
Abschließend betont er: „All diese Erwartungen an die Landwirtschaft sind aber auch nicht vereinbar mit Spottpreisen für Lebensmittel, wie wir sie gerade sehen. Wir können die Verantwortung nicht allein auf die Landwirte abwälzen. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe und ich sage noch einmal ganz deutlich: Wir brauchen kostendeckende Milchpreise, die den Ansprüchen an hochwertige Lebensmittel Rechnung tragen.“
Backhaus: Zukunft der Landwirtschaft gestalten
Nr.010/2021 | 19.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
In einem Positionspapier anlässlich der Internationalen Grünen Woche fordert die SPD einen verlässlichen Pfad in Richtung Zukunft der Landwirtschaft. Zu den Unterzeichnern des Papiers gehört auch Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Er fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin auf, daran mitzuwirken, dass Landwirtinnen und Landwirte wieder eine Perspektive erhalten, die Einkommen sichert, gleichzeitig die Ressourcen Wasser, Boden und Luft schont.
„Wir dürfen uns nicht länger etwas vormachen. Viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Erzeugerpreise reichen oftmals nicht mehr aus, Mindestlöhne zu zahlen, geschweige denn, wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Gleichzeitig steigt der Druck, die landwirtschaftlichen Produktionsweisen den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und dem Klimawandel anzupassen“, so Minister Backhaus.
„Ich verstehe, dass Landwirtinnen und Landwirte sich da allein gelassen fühlen. Denn für Orientierung oder Planungssicherheit sorgt die amtierende Landwirtschaftsministerin nicht. Halbherzige Maßnahmen, die sich vor allem an den Interessen der Wirtschaft orientieren, helfen nicht, die dringend notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen. Aber wir brauchen diese Reformen, um unsere Ziele - sauberes Wasser, Artenvielfalt und Klimaschutz - nicht aus dem Blick zu verlieren. Für mich gehört zu diesem Dreiklang aber auch die soziale Komponente. Das heißt: Wer Landwirtschaft betreibt, muss von seiner Arbeit leben können. Wer sich für Umwelt, Klima und Artenschutz einsetzt, muss diese Leistung auch bezahlt bekommen. Wer auf dem Lande lebt, darf von den Versorgungssträngen, die für Stadtbewohner selbstverständlich sind, nicht abgeschnitten werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Förderung des ländlichen Raumes seit Langem im Blick. Wofür wir zunächst belächelt wurden, ist heute längst Standard auch in anderen Bundesländern. Denn das sogenannte platte Land ist Lebensraum für 60 Prozent der deutschen Bevölkerung. Aber eine echte Unterstützung und flankierende Maßnahmen durch die Bundesebene lässt weiter auf ich warten.
Ich fordere, dass dem Raubtierkapitalismus in der Nahrungsmittelindustrie Ketten angelegt werden, dass Ungleichgewichte in der Förderpraxis ausgeglichen und konsequent die Pariser Klimaziele verfolgt werden. Das sind wir unseren Kindern schuldig und den Kindern unserer Bäuerinnen und Bauern, die das Erbe ihrer Eltern einmal fortführen können sollen.“
Öffentliche Anhörung zu den Gewässermanagementplänen des Landes
Die Flusseinzugsgebiete MV
Nr.009/2021 | 18.01.2021 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
67. ACK / 96. UMK
21. – 23. April 2021
digital
UMK-Verbändegespräch
07. Juni 2021
in (noch offen)
68. ACK / 97. UMK
24. – 26. November 2021
in Binz/Rügen
Umlaufverfahren Nr. 06/2021
Coronabedingter Vorzug der Herbst-UMK auf den 13.-15.10.2021 nach Rostock, zur Zustimmung.
Ein Umlaufverfahren wurde eingeleitet.
Fristablauf: 15.03.2021
Umlaufverfahren Nr. 05/2021
Bericht an die UMK über die Aktualisierung der Gesamtbewertung der Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer sowie über notwendige Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu Munition im Meer zur Kenntnis
Ein Umlaufverfahren wurde eingeleitet.
Fristablauf: 16.03.2021
Umlaufverfahren Nr. 04/2021
Zustimmung einer Veröffentlichung der BOVA-Stellungnahme zum Diskussionspapier „Ackerbaustrategie 2035“ des BMEL auf der LABO-Homepage
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 03/2021
Veröffentlichung der Arbeitshilfe zur Klarstellung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie im Verhältnis zur 1. BImSchV
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 02/2021
Jahresbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) für das Jahr 2020.
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 01/2021
Übergabe des Positionspapiers der UMK ad-hoc-Arbeitsgruppe „Anforderungen an die Ausgestaltung der „Grünen Architektur“ im Hinblick auf umweltrelevante Ziele der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union“ im Auftrag der 95. UMK
Ein Beschluss wurde gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 80/2020
LAGA - Jahresbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) für das Jahr 2020
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 79/2020
LAWA - Empfehlungen für die Schätzung des Zeithorizonts für die Zielerreichungsprognose zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser bei der Begründung von Fristverlängerungen auf Grund von „natürlichen Gegebenheiten“
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 78/2020
NI - Termine der Amtschef- und Umweltministerkonferenzen für das Jahr 2022
Es wurde ein Beschluss gefasst.