Frau MDirigin Sabine Nießen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstraße 9
80797 München
Tel.: 089/1261-1750
Fax: 089/1261-181750
E-Mail: Sabine.Niessen@stmas.bayern.de
Geschäftsstelle:
Herr Florian Reinbacher
Telefon: 089/1261-1784
Fax: 089/1261-181784
E-Mail: blac@stmas.bayern.de
Homepage: www.blac.de
1. Gründung
Beschluss der 47. UMK am 11./12.12.1996 in Kiel.
Die BLAC löste die Gremien "Bund/Länder-Ausschuss Umweltchemikalien" und "Bund/Länder-Arbeitskreis Chemikaliengesetz" ab.
2. Mitglieder
Die für die Chemikaliensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden sowie das BMU, vertreten durch die zuständige Abteilungsleitung bzw. Unterabteilungsleitung oder ihre Stellvertretung. Der Bund sowie jedes Land haben eine Stimme. Vertreter der zuständigen Bundesoberbehörden BAuA, UBA, BfR und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) werden als Gäste ständig eingeladen.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Seit dem 1. Januar 2011 ist Bayern Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Es gilt die Geschäftsordnung vom 26. September 2007.
5. Verhältnis zur UMK
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat drei ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
Jahresbericht der BLAC an ACK/UMK gemäß Geschäftsordnung UMK
Aus 74. UMK, TOP 41
Fachmodule unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, auch im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus der Dienstleistungsrichtlinie überprüfen und ggf. anpassen
Aus 74. UMK, TOP 42
Austausch mit allen in der Marktüberwachung tätigen B/L-Gremien mit dem Ziel anstoßen, Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit auf diesem Gebiet bis hin zu einer Zentralisierung von Aufgaben zu prüfen (Bericht zur 76. UMK)
8. Sitzungen
21./22. März 2012
18./19. September 2012
BLAG „Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit“ (KliNa)
Herr MD Dieter Wolf
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,Energie und Landesplanung
des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel: 06131/16-0
Fax: 06131/16-2100
Ansprechpartner Geschäftsstelle:
Frau Kristina Diller
Tel: 06131-16-5915
Herr Sascha Merkel
Tel: 06131-16-4605
Fax: 06131-16-17605
E-Mail: blag-klina-rlp@mwkel.rlp.de
Homepage: http://www.blag-klina.de
1. Gründung
Beschluss der 69. UMK am 15./16. November 2007 Schloss Krickenbeck.
2. Mitglieder
Im Leitungsgremium der BLAG KliNa sind jedes Land und der Bund grundsätzlich auf Ebene der Abteilungsleitung vertreten.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Länder. Ein Land kann in begründeten Fällen mit Zustimmung der ACK/UMK auf den Vorsitz verzichten. Seit dem 01.01.2011 ist Rheinland-Pfalz Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Es gilt die Geschäftsordnung vom 02. Oktober 2008.
5. Verhältnis zur UMK
Bearbeitung der Aufträge der ACK/UMK und regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK.
6. Arbeitsweise
Die BLAG KliNa hat zwei ständige Ausschüsse:
und derzeit zwei länderoffene Arbeitsgruppen:
7. Arbeitsaufträge
Aus der 69. UMK, TOP 5:
Begleitung der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung bis zur Abschlusskonferenz und Sicherstellung aller notwendigen Schritte zur Beteiligung der Länder. Hier soll ein regelmäßiger Austausch mit der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) und ihren Gremien sichergestellt sein
Aus der 72. UMK, TOP 8:
Gemeinsam mit dem Bund einen Bericht zur 77. UMK vorzulegen, wie mit den derzeitigen und ggf. weiteren Maßnahmen das Kraft-Wärme-Kopplungsziel (KWK) der Bundesregierung erreicht werden kann
Aus 74. UMK, TOP 22:
Kooperation mit den verschiedenen beteiligten Organisationen und Gremien für die Erstellung des 4. Erfahrungsberichts fortsetzten (Erfahrungsbericht wird alle zwei Jahre erstellt – ursprünglicher Auftrag aus TOP 6 der 69. UMK)
Aus 74. UMK, TOP 23:
Entwicklung eines Katalogs von Nachhaltigkeitsindikatoren von Bund und Ländern für die Bereiche Umwelt und Klima weiter begleiten
8. Sitzungen
29./30. März 2012 in Speyer
6./7. September 2012 in Mainz
Herr MD Dr. Gottfried Jung
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-2663/2664
Geschäftsstelle:
Dr. Thomas Lenhart
Telefon: 06131/16-4652
Fax: 06131/16-174652
E-Mail: geschaeftsstelle@labo-deutschland.de
Homepage: http://www.labo-deutschland.de/
1. Gründung
Beschluss der 37. UMK am 21./22. November 1991 in Leipzig.
2. Mitglieder
Im Leitungsgremium der Arbeitsgemeinschaft ist jedes Land und der Bund grundsätzlich mit der Leitung der für den Bodenschutz zuständigen Abteilung der obersten Landesbehörde oder obersten Bundesbehörde vertreten.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Ein Land kann in begründeten Fällen mit Zustimmung der ACK/UMK auf den Vorsitz verzichten. Auf Wunsch der ACK/UMK kann auch der Bund den Vorsitz übernehmen. Seit dem 1. Januar 2011 ist Rheinland-Pfalz Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Es gilt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 9. Februar 1999,
geändert am 7. September 1999 und 9. März 2005.
5. Verhältnis zur UMK
Die Arbeitsgemeinschaft berät die ACK/UMK und bearbeitet deren Aufträge.
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat drei ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
63. UMK, TOP 10:
Fachliche Begleitung der Entwicklung der EU-Bodenschutzstrategie
68. UMK TOP 15, Nr. 3 (Bodenrahmenrichtlinie):
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder nehmen Bezug auf den Beschluss aus der 63. UMK zu TOP 10 und begrüßen die Einladung des Bundes zu einem Bund-Länder-Strategiegespräch auf politischer Ebene. Sie beauftragen die LABO, die weitere fachliche Begleitung vor dem Hintergrund der aktuellen Bundesratsbeschlüsse (Drucksachen 696/06 und 696/06 (2)) vom 15.12.2006 sowie vom 16.02.2007 vorzunehmen
69. UMK TOP 26 Nr. 4 (Bodenrahmenrichtlinie):
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten das BMU, die Länder und den Bundesratsbeauftragten für den Bodenschutz weiterhin in das laufende Verfahren eng einzubeziehen sowie die LABO um weitere fachliche Begleitung
Aus 74. UMK, TOP 24:
Reduzierung Flächenneuinanspruchnahme: notwendige Maßnahmen begleiten und zur 77. UMK berichten
Aus 74. UMK, TOP 41:
Fachmodule unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, auch im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus der Dienstleistungsrichtlinie überprüfen und ggf. anpassen
8. Sitzungen
41. LABO 27./28. März 2012
42. LABO 27. September 2012
Dr. Tobias Jacobi
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.:06131/16-5395
E-Mail: Gentechnik@mulewf.rlp.de
Geschäftsstelle:
Wolfgang Schönholz
Telefon: 06131/16-5362
Philipp Förster
Telefon: 06131/164481
Fax: 06131/16-174481
Homepage: http://www.lag-gentechnik.de/
1. Gründung
Gründung gemaß den Beschlüssen der 37. UMK am 21./22. November 1991 in Leipzig, der 67. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 12./14. September 1990 und der 63. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 22./23. November 1990.
2.Mitglieder
Die für die Gentechnik federführenden Ressorts der Länder und das federführende Bundesressort. Die beteiligten Ressorts können in Absprache mit den federführenden Ressorts ebenfalls vertreten sein. Die 38. UMK hat am 26./27. Mai 1992 in Düsseldorf einen ergänzenden Beschluss gefasst, nach dem die beiden Ministerkonferenzen, deren Fachbereiche nicht mehrheitlich in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik vertreten sind, zusätzlich jeweils zwei Vertretungen in den Ausschuss entsenden. Der Bund ist stimmberechtigt.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweis für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Den Vorsitz kann nur ein für die Gentechnik federführendes Ressort innehaben. Seit dem 1. Januar 2010 ist Nordrhein-Westfalen Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Es gilt die Geschäftsordnung vom 11./12. November 1992 in der Fassung vom 07.11.2006.
5. Verhältnis zur UMK
Berichtspflicht an die ACK/UMK.
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat zwei ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
Aus 75. UMK, TOP 25:
Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens bzw. der Aussaat von positiv GVO-getestetem Saatgut
8.Sitzungen
8./9. Mai 2012 in Mainz
Herr MD Dr.-Ing. Hans-Hartmut Euler
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel.: 0431/988-7306
Fax: 0431/988-7308
E-Mail: hartmut.euler@mlur.landsh.de
Geschäftsstelle:
Herr Uwe Meyer
Tel.: 0431/988-7166; Fax: 0431/988-615 7166
Frau Martina Bornholdt
Tel.: 0431/988-7032; Fax: 0431/988-615 7032
Frau Grit Lorenzen
Tel.: 0431/988-7309; Fax: 0431/988-7069
E-Mail: LAGA-GS@mlur.landsh.de
Homepage: http://www.laga-online.de/
1. Gründung
Die LAGA wurde am 2. Juli 1963 als Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung gegründet.
2. Mitglieder
Die für die Abfallwirtschaft und das Abfallrecht zuständigen obersten Landesbehörden, vertreten durch die Abteilungsleiterungen sowie der Bund, vertreten durch das BMU. Der Bund und jedes Land haben eine Stimme. Das UBA und der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) werden als ständige Gäste eingeladen.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Seit dem 1. Januar 2011 ist Schleswig-Holstein Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Es gilt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 22. März 2006, welche auf der Geschäftsordnung der UMK basiert.
5. Verhältnis zur UMK
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK.
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat drei ständige Ausschüsse:
Derzeitige Ad-hoc-Unterausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
Aus 43. ACK, TOP 19 und Umlaufverfahren Nr. 24/2010:
Bericht über Regelungen für die Entsorgung von Abfällen aus langlebigen oder bioakkumulierbaren Schadstoffen (POP, PFOS, PAK, PCP, Biozide, BTEX, LHKW, MKW usw.) die nicht der POP-Verordnung unterliegen Vorlage zur 48. ACK
Aus 74. UMK, TOP 41:
Fachmodule unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, auch im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus der Dienstleistungsrichtlinie überprüfen und ggf. anpassen
Aus 75. UMK, TOP 30:
Unter Beteiligung von LAWA, LABO sowie Acker- und Pflanzenbaureferenten Handlungsoptionen zur Nutzung von Phosphorreserven bewerten (Bericht zur 77. UMK)
8. Sitzungen
13./14. März 2012 98. LAGA Sitzung in Lübeck
26. September 2012 99. LAGA Sitzung in Berlin
Herr Mdgt Josef Kreuzberger
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/126-2624
Fax: 0711/126-2822
E-Mail: Josef.Kreuzberger@uvm.bwl.de
Geschäftsstelle:
Frau Dr. Elisabeth Saken-Braunstein
Tel.: 0711/126-2555
Fax: 0711/126-2822
E-Mail: lai@um.bwl.de
Homepage: http://www.lai-immissionsschutz.de/
1. Gründung
Die LAI wurde von der Arbeitsministerkonferenz 1964 gegründet.
2. Mitglieder
Die für den Immissionsschutz zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden, grundsätzlich vertreten durch die Abteilungsleitung. Nach Absprache mit dem BMU wird das UBA als Gast eingeladen, wenn von der Tagesordnung her geboten. Ständige Gäste sind Vertreter der LAUG, des Arbeitsschutzes, des Bergbaus, der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall und des AK Umweltschutz der WMK sowie Vertreter der Länder Luxemburg, Österreich und der Schweiz.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Seit dem 1. Januar 2011 ist Baden-Württemberg Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Keine. Anlehnung an die Geschäftsordnung der UMK
5. Verhältnis zur UMK
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat vier ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
Aus der 50. UMK TOP 18.15:
Jährlicher gemeinsamer Bericht von LAI und LAWA an die ACK zum Stand der BREF-Arbeiten
8. Sitzungen
123. LAI-Sitzung: 7./8. März 2012 in Stendal
124. LAI-Sitzung: 13./14. September 2012 in Mannheim
Herr Bernd Karl Hoffmann
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
E-Mail: lana@mu.niedersachsen.de
Geschäftsstelle:
Herr Dierk Weinhold (Geschäftsführer)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-3542
Fax: 0511/120-993542
E-Mail: lana@mu.niedersachsen.de
Homepage: http://www.la-na.de/
1. Gründung
Die LANA hat sich auf ihrer ersten Sitzung am 1.Dezember 1971 in Hannover konstituiert und ging aus den Naturschutz-Länderreferenten-Besprechungen hervor, die bereits seit 1959 stattfinden.
2. Mitglieder
Vertretungen der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen obersten Landesbehörden und des für den Naturschutz zuständigen Bundesministerium.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Seit dem 1. Januar 2010 ist Mecklenburg-Vorpommern Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Geschäftsordnung in der Fassung vom 15./16. September 2006.
5. Verhältnis zur UMK
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK.
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat vier ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
8. Sitzungen
15./16. März 2012 in Lüneburg
17. September 2012 in Erfurt
Herr Dr. Wolfgang Milch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
des Landes Sachsen-Anhalt
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
E-Mail: lawa@mlu.sachsen-anhalt.de
Geschäftsstelle:
Frau Sabine Nebauer
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
des Landes Sachsen-Anhalt
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 / 567-1553
Fax: 0391 / 567-1975
E-Mail: lawa@mlu.sachsen-anhalt.de
Homepage: http://www.lawa.de/
1. Gründung
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser wurde 1956 als Zusammenschluss der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer der BRD gegründet.
2. Mitglieder
Die für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen obersten Landesbehörden, vertreten durch die Abteilungsleitung. Der Bund ist vertreten durch das BMU.
3. Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Länder. Seit dem 01.01.2010 ist der Freistaat Sachsen Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung
Die aktuelle LAWA-Geschäftsordnung vom 16. September 2008 wurde auf der LAWA-Vollversammlung am 15./16. September 2008 beschlossen. Diese setzt die LAWA-Geschäftsordnung vom 04. März 2008 außer Karft.
5. Verhältnis zur UMK
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK und gemäß Beschluss der Chefs der Staatskanzleien vom 5. Mai 1983 auch an die AMK.
6. Arbeitsweise
Die Arbeitsgemeinschaft hat vier ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge
Sonderaufgabe Länderfinanzierungsprogramm „Wasser, Boden und Abfall“:
Federführung ab 01.01.2001 für fünf Jahre (Ländervereinbarung) durch Mecklenburg-Vorpommern. Die 35. ACK hat beschlossen, die Geschäftsführung des Länderfinanzierungsprogramms ab 2006 für eine weitere Periode (bis 2010) dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen. Die 44. ACK hat sich dafür ausgesprochen, die Geschäftsführung an MV bis 31.12.2015 zu verlängern
Koordination und Bewirtschaftung des Länderfinanzierungsprogramms
Arbeitsaufträge aus der 73. UMK:
Zusammenarbeit mit der Bundeswasserstraßenverwaltung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)/TOP 26
Aus 74. UMK, TOP 35:
Prüfung, ob Bewirtschaftungsvorgaben entsprechend Ziffer 1.7.3 des Berichtes für die Wasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen, erforderlich sind (Bericht zur 77. UMK)
Aus 74. UMK, TOP 41:
Fachmodule unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, auch im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus der Dienstleistungsrichtlinie überprüfen und ggf. anpassen
Aus 75. UMK, TOP 26/27/38/39:
Verbesserung Hochwasserportale (Termin 76. UMK)
8. Sitzungen
22./23. März 2012 - 143. Vollversammlung
20./21. September 2012 - 144. Vollversammlung
Termine 2012 |
|
|
Januar |
- |
|
Februar |
- |
|
März |
21./22. BLAC |
|
April |
- |
|
Mai |
08./08. LAG |
|
Juni |
- |
|
Juli |
- |
|
August |
- |
|
September |
18./19. BLAC |
|
Oktober |
- |
|
November |
- |
|
Dezember |
- |