Vorsitz (2022/2023):
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK)
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Vorsitzende:
Dr. Birgit Fritz-Taute
Tel.: +49 (0)30 9025-2200
Fax: +49 (0)30 9028-3230
Geschäftsstelle:
Herr Dr. Matthias Heldt
Tel.: 030 9025-2353
E-Mail: labo@senumvk.berlin.de
Homepage: www.labo-deutschland.de
1. Gründung:
Beschluss der 37. UMK am 21. / 22. November 1991 in Leipzig.
2. Mitglieder:
Im Leitungsgremium der Arbeitsgemeinschaft ist jedes Land und der Bund grundsätzlich mit der Leitung der für den Bodenschutz zuständigen Abteilung der obersten Landesbehörde oder obersten Bundesbehörde vertreten.
3. Vorsitz:
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Ein Land kann in begründeten Fällen mit Zustimmung der ACK/UMK auf den Vorsitz verzichten. Auf Wunsch der ACK/UMK kann auch der Bund den Vorsitz übernehmen. Aufgrund der Zusammenführung der Vorsitze der LAWA und der LABO bis 2019 haben sich die Reihenfolge und die Vorsitzzeit des LABO-Vorsitzes geändert: 2017: Land Schleswig-Holstein 2018: Land Sachsen-Anhalt 2019: Freistaat Thüringen, ab 1. Januar 2020 Freistaat Bayern. Damit begann wieder der zweijährige Rhythmus in alphabetischer Reihenfolge. Seit 1. Januar 2022 ist Berlin das Vorsitz führende Land.
4. Geschäftsordnung:
Es gilt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 30. September 2015.
5. Verhältnis zur UMK:
Die Arbeitsgemeinschaft berät die ACK/UMK und bearbeitet deren Aufträge.
6. Arbeitsweise:
Die Arbeitsgemeinschaft hat drei ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge:
Aus UMK-Umlaufbeschluss 20/2013
Die Umweltministerkonferenz bittet die LABO, ihre Arbeitshilfe unter Beteiligung der LAWA und der LAI zum Zeitpunkt des Vorliegens einer EU-Leitlinie zum Ausgangszustandsbericht zu überprüfen und die bis dahin vorliegenden Erfahrungen im Umgang mit der Arbeitshilfe aus der Vollzugspraxis in eine Aktualisierung des Dokumentes einfließen zu lassen.
Aus 87. UMK TOP 10 (12/2016)
Die 87. UMK hat den Bericht der UMK-Gremien und der LARGE zur Betroffenheit durch die Bioökonomie zur Kenntnis genommen. Die UMK knüpft an ihre zur energetischen Biomassenutzung geführten Diskussionen an und bittet ihre Gremien, sich im Rahmen ihrer Aufgaben in die weitere Diskussion fachlich einzubringen.
Aus 87. UMK TOP 54 (12/2016)
Die Umweltministerinnen, -minister, und -senatoren der Länder bitten LABO und LAGA, die Harmonisierung der Untersuchungsmethoden für den Feststoffbereich (Abfall, Boden, Altlasten) anzustreben. Sie bitten LABO und LAGA, über den Fortschritt der Harmonisierungsbemühungen zur 91. Umweltministerkonferenz zu berichten.
Aus 88. UMK TOP 25 (05/2017)
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten den Bund, in der bereits existierenden LAWA-LABO Kleingruppe PFC mitzuwirken, um zum Schutz vor PFC-Verunreinigungen Grenz- und Zielwerte für Wasser und Boden abzuleiten. Sie bitten um Beteiligung der LAGA.
Aus 88. UMK TOP 24 (05/2017)
Die Umweltministerkonferenz bittet die LABO, Empfehlungen für die Berücksichtigung des Schutzguts Boden für die weiteren HGÜ-Vorhaben zu erarbeiten.
8. Sitzungen:
63. LABO am 21. / 22. März 2023 in Berlin
64. LABO am 25. /26. September 2023 in Berlin
71. ACK / 100. UMK
10. – 12. Mai 2023
in Königswinter / Bonn
72. ACK / 101. UMK
29. November – 1. Dezember 2023
in Münster
Verbändegespräch
1. Juni 2023 in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse