Ländereinigung für mehr Windenergie und starken Artenschutz
Umweltministerkonferenz beschließt einheitliche Artenschutzstandards zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
Wiesbaden, 11. Dezember 2020
„Der Klimawandel bedroht unsere Lebensgrundlagen und die Energiewende entscheidet darüber, in welcher Verfassung wir die Erde unseren Kindern übergeben. Die Ausbauziele für Windenergie sind aber zuletzt ins Stocken geraten, unter anderem weil Genehmigungsbehörden in den Ländern Artenschutzbelange unterschiedlich bewertet haben. Wir haben heute erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel beschlossen. Das schafft Klarheit und Vereinfachungen für antragstellende Firmen, Sicherheit für Genehmigungsbehörden und zeigt klare Grenzen auf, dort wo der Schutz bedrohter Arten Vorrang haben muss,“ erklärte Priska Hinz, Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und hessische Umweltministerin und betonte, dass man die Arbeit an Energiewende und Naturschutz gemeinsam mit Umweltverbänden und Windenergiebranche über den heutigen Beschluss hinaus fortsetzen werde.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der zügige und beherzte Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Pfeiler für den Klimaschutz und damit auch den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Von der heutigen Umweltministerkonferenz geht das Signal aus, dass die Genehmigungspraxis der Länder für Windräder künftig einheitlicher und damit auch schneller werden wird. Der Beschluss ermöglicht ein rechtssicheres Vorgehen, das weiterhin den Artenschutz beim notwendigen Windenergieausbau berücksichtigt. Das ist eine gute gemeinsame Basis, um nun die Länderregelungen entsprechend anzupassen bzw. erstmalig aufzustellen. Ebenso ist mir wichtig, dass auch zum Repowering von Windenergieanlagen weitere Lösungsvorschläge gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt werden, um die Verfahren zu erleichtern.“
Hintergrund:
Bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen ist das naturschutzrechtliche Verletzungs- und Tötungsverbot zu beachten. Falls eine „signifikante Erhöhung des individuellen Tötungsrisikos“ auch durch geeignete Schutzmaßnahmen nicht abgewendet werden kann, ist zu prüfen, inwiefern eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden kann. Hierbei kann das Tötungsrisiko in unterschiedlichen Landschaften verschiedene Vogelarten unterschiedlich stark treffen. Dies erschwert die Festlegung von Kriterien.
Bereits die Frage der Signifikanz eines individuell erhöhten Tötungsrisikos ist auslegungsbedürftig. Die Umweltministerkonferenz hat einheitliche Methoden, geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen und einen gemeinsamen Kriterienrahmen für kollisionsgefährdete Vogelarten beschlossen. Dadurch können Genehmigungsverfahren transparenter gestaltet und beschleunigt werden. Der Untersuchungsumfang kann hierdurch bedarfsgerecht reduziert werden. Durch die festgelegten Kriterien haben die zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden einen verlässlichen Rahmen, welcher die Verfahren beschleunigen kann. Für Antragsteller entsteht eine höhere Planungssicherheit und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen wird erleichtert.
Umweltministerkonferenz setzt Schwerpunkte auf Klima- und Ressourcenschutz sowie eine nachhaltige Ausgestaltung der GAP
Wiesbaden, den 13. November 2020
Maßnahmen müssen weiter verstärkt werden
Die 95. Umweltministerkonferenz (UMK) ist zu einem ergebnisreichen Abschluss gekommen. Unter dem Vorsitz der hessischen Umweltministerin Priska Hinz, haben die Ministerinnen und Minister zusammen mit den Senatorinnen und der Senator des Bundes und der Länder im Rahmen einer digitalen Konferenz insgesamt 24 Beschlüsse gefasst.
Priska Hinz, Vorsitzende der UMK und Umweltministerin von Hessen: „Wir machen mit dieser Konferenz deutlich, dass Umwelt- und Naturschutz trotzt Corona keine Pause machen und wir unsere Anstrengungen sogar noch weiter ausbauen müssen. Wir haben heute einen Schwerpunkt gesetzt bei der Verschärfung der Klimaziele. Mit weiteren Beschlüssen setzten wir uns ein für den Ausbau von Windenergie im Einklang mit dem Artenschutz, weniger Flächenverbrauch, eine grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Ressourcenschutz. Aus hessischer Sicht ist besonders bedeutend die Regulierung der Umweltgifte PFC und Eindämmung des globalen Wildtierhandels. PFC sind Umweltgifte für die Ewigkeit. Wir haben daher eine Beschränkung auf europäischer Ebene eingefordert. Außerdem wollen wir den Handel mit Wildtieren in Europa regulieren – das gilt insbesondere für Importe von Wildtierarten, die nicht der EU-Artenschutzverordnung unterliegen.“
Svenja Schulze, Bundesumweltministerin: „Der Schutz des Klimas und der Umwelt ist dringlicher denn je. Das zeigt sich in allen Lebensbereichen und umfasst auch die nationale Umsetzung der EU-Agrarförderung. Wer Natur und Klima schützt, wer sich um das Tierwohl kümmert, muss mehr Geld aus dem europäischen Agrarhaushalt bekommen als diejenigen, die das nicht tun. Die Umweltseite muss deshalb bei der konkreten nationalen Ausgestaltung mit am Tisch sitzen. Den heutigen Beschluss, hier selbst aktiv zu werden, begrüße ich daher sehr. Von der heutigen Umweltministerkonferenz geht auch bei einem weiteren Thema, das die ganze Gesellschaft betrifft, ein wichtiges Signal aus: Ich freue mich sehr, dass sich die Länder ausdrücklich zum Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager bekennen. Das bekräftigt den breiten politischen Konsens zur Endlagerthematik, den wir in den letzten Jahren gemeinsam erarbeiten konnten.“
Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin in Nordrhein-Westfalen, Sprecherin der B-Länder: „Wenn uns Corona eines gelehrt hat, dann wie wichtig Krisenvorsorge ist. Und dazu gehört es, dass wir uns gemeinsam und abgestimmt auf die nicht mehr abzuwendenden Folgen des Klimawandels vorbereiten. Zugleich müssen wir jetzt die Weichen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise stellen, indem wir Ressourcen schonen und Kreisläufe durch Wiederverwertung schließen. So ist der nach wie vor viel zu hohe Plastikkonsum das Gegenteil einer modernen Gesellschaft. Entscheidungen müssen ökonomisch, ökologisch und sozial sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere auch für die Landwirtschaft. Jetzt besteht mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik die Chance, die Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes weiter zu versöhnen. Wenn wir es richtig angehen, stützen wir die Landwirtschaft und schützen die Umwelt. Ich halte gar nichts davon, diese beiden elementaren Grundlagen unseres Lebens gegeneinander auszuspielen. Sie sind aufeinander angewiesen und wir müssen beide zusammenführen, schützen und wertschätzen.“
Ulrike Höfken, Umweltministerin in Rheinland-Pfalz, Sprecherin der A-Länder: „Die Wiederverwendung von Materialien wie Plastik ist echter Klima- und Ressourcenschutz. Daher brauchen wir dringend faire Wettbewerbsbedingungen für recycelte Materialien wie Rezyklate. Sie sind aktuell häufig teurer als die Herstellung von neuem Kunststoff. Allein im Jahr 2018 wurden weltweit rund 360 Millionen Tonnen Kunststoff produziert. Mit unserem erfolgreichen Beschluss auf der Umweltministerkonferenz verfolgen wir das Ziel, die Kreislaufwirtschaft durch bessere Vorgaben für die Wiederverwendung zu stärken: Wir haben gemeinsam beschlossen, dass faire Rahmenbedingungen für Recyclingprodukte geschaffen werden müssen zum Beispiel durch die Einführung einer Mindestrezyklatquote. Damit das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm zu einem wirksamen Instrument für den Klima- und Ressourcenschutz wird, muss es messbare Maßnahmen enthalten, wie etwa die Kennzeichnung von Produkten oder, dass bereits im Entwurfsstadium von Produkten, also beim Produktdesign, auf Ressourceneffizienz geachtet wird“.
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
(TOP 6 und 12) Klimapolitik in Deutschland und Europa stärken und beschleunigen, Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsthema: Die UMK sieht ein rasches Handeln beim Klimaschutz für erforderlich und begrüßt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, Europa bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, das Treibhausgasreduktionsziel bis 2030 auf 60 Prozent anzuheben und die gesamte Klima- und Energiegesetzgebung auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.
(TOP 16) Beteiligung der Umweltministerien von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht sicherstellen: Die UMK betont die Notwendigkeit, dass der künftige GAP-Strategieplan die europäischen und nationalen Ziele im Umwelt-, Klima- und Naturschutz maßgeblich berücksichtigen muss. Der europäische Grüne Deal, die Farm to Fork Strategie, sowie die europäischen und nationalen Biodiversitäts- und Klimaschutzstrategien und Ökoaktionspläne sind ohne grüne Architektur in der zukünftigen GAP nicht erreichbar. Die Agrarministerkonferenz ist daher um gemeinsame Beratungen aufgefordert.
(TOP 23) Analyse von Wolfsgenetik: Das Senckenberg Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Frankfurt soll darüber hinaus als nationales Referenzlabor für genetische Analysen von Wölfen gestärkt werden.
(TOP 27, 30, 31) Kreislaufwirtschaft stärken, Ressourcen schonen, Müll reduzieren: Die UMK begrüßt die Ausrichtung auf EU-Ebene zu mehr Ressourceneffizienz und Kreislauforientierung und fordert den Bund auf, die nationalen Gesetze und Verordnungen zum Abfallrecht konsequent an die Ziele des europäischen Grünen Deals und den neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft anzupassen.
Darüber hinaus ist es notwendig, bundesweit die Recyclingquoten für Hausmüll zu verstärken. Vor allem die getrennte Sammlung von Bioabfällen muss verbessert werden. Ziel ist, die Menge der derzeit noch im Restmüll befindlichen Bioabfälle bundesdurchschnittlich bis 2025 mindestens um ein Drittel zu reduzieren und bis 2030 mindestens zu halbieren.
Die Entsorgung von To-Go-Bechern aus Plastik im öffentlichen Raum kostet laut einer aktuellen Studie im Auftrag des VKU jährlich rund 120 Mio. Euro. Die UMK hält eine Minimierung solcher Abfälle für möglich. Dazu gehören u.a. ein reduzierter Einsatz von Einweg-Kunststoffartikeln, die Einführung einer Verpflichtung von Verkaufsstellen, Mehrwegpoolsysteme sowie eine Preisdifferenzierung zwischen Einweg und Mehrweg.
(TOP 32) Beschränkung von PFC in der Umwelt: Die chemische Stoffgruppe PFC ist mittlerweile überall in der Umwelt und sogar im menschlichen Körper nachweisbar. PFC sind extrem stabil und wurden entwickelt, um bestimmte Produkte fett-, schmutz- und wasserabweisend zu machen wie z.B. beschichtete Pfannen oder Regenjacken. Einige Verbindungen sind nachweislich gesundheits- und umweltschädlich. Die zunehmende Verwendung von PFC in Verbraucherprodukten ist daher äußerst problematisch. Es ist zu befürchten, dass diese Verbindungen auch bei der Entsorgung nicht sicher abgebaut, zerstört oder separiert werden können. Die UMK bittet den Bund, sich auf europäischer Ebene für eine abschließende Regulierung der PFC-Stoffgruppe einzusetzen und hat darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion von PFC in der Umwelt beschlossen.
Terminhinweis:
Die nächste UMK findet vom 21. bis 23. April 2021 in Rostock statt. Der Vorsitz der Umweltministerkonferenz geht im kommenden Jahr an Dr. Till Backhaus, Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern. „Ich wünsche ihm viel Erfolg bei der Ausrichtung der nächsten Umweltministerkonferenz und wünsche uns allen, dass wir uns dann persönlich wiedersehen können“, erklärte Hinz.
Weiterführende Informationen:
Vorläufiges Ergebnisprotokoll der 95. Umweltministerkonferenz:
https://www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Protokolle.html
Rückfragen der Medien:
Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: 0611/815 1020
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Klima- und Umweltschutz als Grundpfeiler für den Aufbau nach der Krise
Umweltministerkonferenz unterstreicht die Notwendigkeit, im Kampf gegen die Klimakrise und das Artensterben sowie im Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht nachzulassen.
Wiesbaden, 15. Mai 2020
Die 94. Umweltministerkonferenz, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes erstmals per Videoschalte stattgefunden hat, ist zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und der Senator des Bundes und der Länder haben Beschlüsse gefasst zu folgenden Themen: Klimafreundliche und nachhaltige Konjunkturprogramme zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, verbesserte Rahmenbedingungen für die Biologische Vielfalt, die Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz sowie eine verbesserte Akzeptanz beim Windenergieausbau.
Priska Hinz, Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und Umweltministerin von Hessen:
„Diese Umweltministerkonferenz stand im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch wenn wir uns nur virtuell begegnet sind, waren wir inhaltlich ganz nah beieinander: Wir müssen die Welt nach Corona umweltfreundlicher gestalten. Wir wollen die jetzt dringend notwendigen Anstrengungen für die wirtschaftliche Erholung daran ausrichten, dass wir damit gleichzeitig unser Klima schützen und die Artenvielfalt erhalten. Wir brauchen jetzt stärkere Anreize für ein umweltfreundliches Leben und auf allen Ebenen Investitionen in eine lebenswerte Zukunft für unsere Kinder und Enkel. Der Green Deal der EU-Kommission ist dafür eine gute Vorlage, die wir jetzt beherzt aufgreifen müssen. Das heißt: Raus aus der Kohle und weg mit dem Solardeckel – die Energiewende muss jetzt weitergehen. Wir brauchen mehr ÖPNV und einen deutlichen Ausbau der Fahrradwege. All jene Menschen, die coronabedingt auf das Fahrrad umgestiegen sind, sollen nicht wieder von den Autos verdrängt werden. Wir brauchen nicht mehr Dieselmotoren auf den Straßen, sondern emissionsarme Fahrzeuge und eine gute Infrastruktur mit E-Ladestationen. Es soll sich lohnen für die Menschen, auf E-Mobilität umzusteigen. Diese Anreize müssen wir jetzt schaffen!“
Svenja Schulze, Bundesumweltministerin:
„Auch in der Corona-Krise dürfen wir beim Schutz der Umwelt nicht nachlassen. Es ist deshalb wichtig, dass die anstehenden Konjunkturprogramme sich an den ökologischen und sozialen Herausforderungen von heute und morgen orientieren und nicht an den Strukturen von gestern. Umweltschutz, Innovation und Beschäftigung sind dafür der richtige Kompass. Zur wirtschaftlichen Erholung muss auch die Erholung der Natur gehören. Denn eine intakte Natur macht unsere Gesellschaft krisenfester, das zeigt auch ein Blick auf die möglichen Ursachen der Pandemie. Wir brauchen zudem dringend einen Schub beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie. Von der heutigen Umweltministerkonferenz geht dabei das wichtige Signal aus, dass Windenergieausbau und Naturschutz miteinander vereinbar sind. Ich setze mich dafür ein, dass das Artenschutzrecht in Deutschland für den Schutz der Natur eingesetzt wird und nicht gegen den Ausbau der Windenergie. Dazu hat die UMK heute wichtige Beschlüsse gefasst.“
Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin in Nordrhein-Westfalen, Sprecherin der B-Länder:
"Wir müssen nach der Krise nachhaltiger, klimafreundlicher und ressourceneffizienter werden. Dies betrifft alle Bereiche - Land- und Forstwirtschaft, Verkehr- oder Energiepolitik. Ein tatsächlich nachhaltiger Re-Start mit einer Aufwertung der Umwelt- und Klimapolitik kann Grundstein für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung sein. Bei öffentlichen Förderprogrammen und Kaufprämien müssen nachhaltige Kriterien zur Fördervoraussetzung werden. Wir waren uns heute länder- und parteiübergreifend einig, dass wir diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen dürfen."
Ulrike Höfken, Umweltministerin in Rheinland-Pfalz, Sprecherin der A-Länder:
"Wer in der Nähe eines Windrades wohnt, soll künftig auch im gesamten Bundesgebiet spüren können, dass sich Klimaschutz nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell lohnt. Deshalb fordert die Umweltministerkonferenz vom Bund ein tragfähiges Konzept, vor allem aber auch die zeitnahe Umsetzung, für die stärkere finanzielle Beteiligung umliegender Gemeinden an Windenergieerlösen. So werden die Einnahmen aus der nachhaltigen Stromerzeugung sozial gerecht verteilt und es gibt mehr Spielraum für nachhaltige Investitionen vor Ort, sei es in die Kita, das Schulgebäude oder den Wald."
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
(TOP 2) Doppelte Rendite sichern – Umwelt- und Klimapolitik für nachhaltige Konjunktur und gute Arbeit: Wege aus der Corona-Krise müssen gleichzeitig die notwendigen Transformationen hin zur Treibhausgasneutralität und Klimaanpassung, zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt und zum Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Ziel sollte sein, eine doppelte Rendite für Ökonomie und Ökologie zu erzielen, bei der auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Konjunkturmaßnahmen müssen so gestaltet werden, dass sich unsere Wirtschaft nicht nur erholen kann, sondern, dass sie klimafreundlicher, ressourceneffizienter und nachhaltiger aus der Krise hervorkommt. Die Umweltministerkonferenz unterstützt den Bund darin, dass der europäische Green Deal den Rahmen für ein europäisches Konjunkturprogramm bilden und zügig weiterverfolgt werden soll. Neue umwelt- und klimaschädliche Subventionen müssen hingegen vermieden werden. Die UMK bittet den Bund auch im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft diese Ziele ambitioniert zu verfolgen.
(TOP 3) Verbesserte Rahmenbedingungen für mehr Biologische Vielfalt: Die bisherigen Ansätze und Maßnahmen haben nicht gereicht, um den massiven Artenverlust zu stoppen. Die Umweltministerkonferenz fordert daher stärkerer rechtliche Rahmenbedingungen, einen besseren Vollzug, eine deutlich verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung sowie einen stärkeren Stellenwert der Biodiversität in der politischen Entscheidungsfindung. Vor diesem Hintergrund bitten die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass ausstehende Entwürfe der Kommission zu richtungsweisenden Strategien wie die Farm-to-Fork Strategie und die Biodiversitätsstrategie schnellstmöglich veröffentlicht werden.
(TOP 4/6) Die Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz: Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig sind, müssen umgehend aufgenommen werden. Daher hat die Umweltministerkonferenz die vorgelegten Hinweise zu rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Zulassung von Windenergievorhaben beschlossen. Ziel ist es, mit diesen Auslegungshinweisen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Förderung von Windkraftanlagen zu verbessern. Bis 2023 wird durch den Bund gemeinsam mit den Ländern eine Evaluierung zu den rechtlichen und fachlichen Hinweisen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt und der Umweltministerkonferenz berichtet.
(TOP 5) Akzeptanz beim Windenergieausbau: Die Länder und der Bund orientieren sich an einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien einführen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, u. a. Ausschreibungsdesign, Planungs- und Genehmigungsrecht, sind dahingehend auf eine geeignete Ausgestaltung zu prüfen. Als ein wichtiger Beitrag zu mehr Akzeptanz vor Ort sollten zudem geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der betroffenen Standort- und Nachbar-Kommunen an der Wertschöpfung durch Windenergie eingeführt werden. Neben weiteren Faktoren kann ein höherer wirtschaftlicher Nutzen von Windenergieanlagen zu einer positiven Bewertung vor Ort führen.
Terminhinweis:
Die nächste Umweltministerkonferenz findet vom 11. bis 13. November 2020 in Wiesbaden statt. „Ich hoffe, dass ich dann meine Kolleginnen und Kollegen persönlich in der hessischen Landeshauptstadt begrüßen darf. Auch wenn diese Umweltministerkonferenz in digitaler Form gut geklappt hat, ist der persönliche Kontakt doch auch sehr wichtig. Außerdem würde es mich freuen, meinen Kolleginnen und Kollegen ein kleines Stück von Hessen zeigen zu können,“ ergänzte UMK-Vorsitzende Priska Hinz.
Weiterführende Informationen:
Vorläufiges Ergebnisprotokoll der 94. Umweltministerkonferenz: https://www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Protokolle.html
Rückfragen der Medien:
Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: 0611/815 1020
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Hessen wirbt bei Umweltministerkonferenz für biologische Vielfalt und umweltverträglichen Weg aus der Krise
Umweltministerkonferenz findet unter hessischem Vorsitz als Video-Konferenz statt
Wiesbaden, 7. Mai 2020
„Als Vorsitzende der Umweltministerkonferenz möchte ich bei der anstehenden Umweltministerkonferenz den Fokus auf den Erhalt der biologischen Vielfalt und einen umweltverträglichen Ausweg aus der Corona-Krise setzen. Auch in diesen schwierigen Zeiten dürfen wir den Umweltschutz nicht aus den Augen verlieren. Konjunkturprogramme, die nun aus der Krise helfen, müssen den Klimaschutz berücksichtigen. Ich werde mich dafür stark machen, dass wir auf nationaler und internationaler Ebene an wichtigen umwelt- und klimapolitischen Zielen festhalten und diese konsequent weiterverfolgen“, erklärte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz.
Als Vorsitzland für die diesjährigen Umweltministerkonferenzen hatte Hessen ursprünglich nach Kassel eingeladen, die Konferenz findet aufgrund der Kontaktbeschränkungen nun als Video-Konferenz am 15. Mai statt. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder werden sich neben dem Erhalt der Biodiversität, dem Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie mit den Folgen der Corona-Pandemie auf die Umweltpolitik beschäftigen.
Die vorläufige Tagesordnung ist hier zu finden: https://www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-Vorlaeufige-Tagesordnungen.html
Rückfragen der Medien:
Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: 0611/815 1020
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
67. ACK / 96. UMK
21. – 23. April 2021
in Rostock
68. ACK / 97. UMK
24. – 26. November 2021
in Binz/Rügen
Umlaufverfahren Nr. 03/2021
Veröffentlichung der Arbeitshilfe zur Klarstellung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie im Verhältnis zur 1. BImSchV
Ein Umlaufverfahren wurde eingeleitet.
Fristablauf: 08.02.2021
Umlaufverfahren Nr. 02/2021
Jahresbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) für das Jahr 2020.
Ein Umlaufverfahren wurde eingeleitet.
Fristablauf: 05.02.2021
Umlaufverfahren Nr. 01/2021
Übergabe des Positionspapiers der UMK ad-hoc-Arbeitsgruppe „Anforderungen an die Ausgestaltung der „Grünen Architektur“ im Hinblick auf umweltrelevante Ziele der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union“ im Auftrag der 95. UMK
Ein Beschluss wurde gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 80/2020
LAGA - Jahresbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) für das Jahr 2020
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 79/2020
LAWA - Empfehlungen für die Schätzung des Zeithorizonts für die Zielerreichungsprognose zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser bei der Begründung von Fristverlängerungen auf Grund von „natürlichen Gegebenheiten“
Es wurde ein Beschluss gefasst.
Umlaufverfahren Nr. 78/2020
NI - Termine der Amtschef- und Umweltministerkonferenzen für das Jahr 2022
Es wurde ein Beschluss gefasst.