Am 13. Mai ist in Wilhelmshaven die Umweltministerkonferenz (UMK) zu Ende gegangen. Der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, kommentiert die Ergebnisse der Konferenz wie folgt:
„Diese Konferenz stand ganz maßgeblich unter dem Eindruck des schrecklichen Krieges in der Ukraine. Wir sind uns einig, dass wir schneller werden müssen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze und sparsamer umgehen müssen mit unseren Ressourcen. Mehr Geschwindigkeit beim Ausbau, weniger Verschwendung von Ressourcen – das ist der Leitgedanke, der sich durch diese UMK zog und sich in den Beschlüssen wiederfindet.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu den Ergebnissen der UMK:
„Trotz des furchtbaren Krieges in der Ukraine vergessen wir nicht die Klimakrise und die Krise des Artenaussterbens. Diese Botschaft senden wir Umweltministerinnen und Umweltminister. Wir wollen die Energieversorgung sichern, ohne fossile Infrastrukturen zu zementieren. Denn die Alternative ist längst da: Für den Klimaschutz wird diese Bundesregierung die erneuerbaren Energien so schnell und massiv ausbauen wie keine zuvor. Zugleich versöhnen wir den Ausbau der Erneuerbaren mit dem Naturschutz. Denn was das Klima schützt, darf die Natur nicht zerstören. Die entsprechenden Gesetzesänderungen werden wir in Kürze beschließen. Zugleich investieren wir in nie da gewesener Weise in den natürlichen Klimaschutz. Wenn wir Auen, Moore und Wälder renaturieren, schaffen wir uns eine wichtige Grundlage für unsere Anstrengungen für den Klima- und Naturschutz in den kommenden Jahren. Dafür stellt die Bundesregierung bis 2026 vier Milliarden Euro bereit.“
Die weiteren Beschlüsse und Ergebnisse der Konferenz kommentiert der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz Olaf Lies wie folgt:
Neue Deutschlandgeschwindigkeit: Wilhelmshaven Beispiel für zügige Verfahren
„Daher begrüßen wir als Umweltministerinnen und Umweltminister ausdrücklich die Initiative des Bundes für einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Hier steht unser Tagungsort Wilhelmshaven beispielhaft dafür, was wir schaffen können, wenn wir über schnellere Verfahren und eine neue Deutschlandgeschwindigkeit sprechen. Wir machen hier bei der Planung der schwimmenden LNG-Terminals und der festen Green-Gas-Terminals gerade vor, wie das für Deutschland funktionieren kann. Wir planen, genehmigen und bauen mit einer mindestens verachtfachten Geschwindigkeit im Vergleich zu ähnlich großen Infrastrukturmaßnahmen. Das ist die neue Deutschlandgeschwindigkeit, die wir auch für den Ausbau der Erneuerbaren und der Netze brauchen.
Wir als Umweltministerinnen und Umweltminister erkennen daher auch die Notwendigkeit für das LNG-Beschleunigungsgesetz des Bundes an. Gemeinsam haben wir uns dafür ausgesprochen gerade auch die notwendigen Greengas-Projekte zu beschleunigen. Ich bin überzeugt, dass die Gesetzesinitiativen der Maßstab sein müssen auch für Beschleunigungsgesetze für die Energiewende, die Erneuerbaren und die Netze. So kann die aktuelle Situation zum Sprungbrett werden hinein in eine saubere, kostengünstige und unabhängige Energieversorgung.“
UMK spricht sich für Tempolimit aus
„Außerdem haben wir uns heute für ein Tempolimit auf Autobahnen ausgesprochen. Denn „Teller statt Tank“ ist mehr denn je die Devise der Stunde. In Deutschland werden derzeit jährlich 2,4 Mio. Tonnen Getreide für Bioethanol, also für die Beimischung für Fahrzeugkraftstoffe, genutzt. Weltweit landen 175 Millionen Tonnen Getreide im Tank. Das entspricht 9 Prozent der Weltgetreideernte. Spätestens angesichts des Krieges in der Ukraine müssen wir dringend umdenken. Unbegrenztes Rasen passt da aus meiner Sicht nicht mehr in die Zeit. Jetzt ist die Zeit für mehr Sparsamkeit und einen sorgsamen Umgang mit unseren Ressourcen.“
Schnellere Verfahren durch mehr Rechtssicherheit
„Wir sprechen uns dafür aus, beim Artenschutz insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze einheitliche, gesetzliche Standards zu schaffen. Der bisherige regulatorische Flickenteppich muss weg.
Damit lösen wir Unsicherheiten bei der Planung vor Ort auf und vereinfachen die Verwaltungspraxis in den Kommunen maßgeblich. Das wird, neben einer Erhöhung der Rechtssicherheit, auch zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung beitragen. Die Einführung gesetzlicher Standards für die artenschutzrechtliche Überprüfung und Bewertung hat das Potential, Unsicherheiten aufzulösen und damit die Verwaltungspraxis erheblich zu vereinfachen. Denn derzeit wird die ganz überwiegende Zahl von Ausbauprojekten von Erneuerbaren beklagt. Die Unklarheiten bei den artenschutzrechtlichen Regelungen öffnen hier eine Tür, die wir dringend schließen müssen.“
Pakt für Beschleunigung – Deutschland zukunftsfest machen
„Wir wollen in Sachen Naturschutz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Deutschland zukunftsfest machen. Dafür hat die UMK eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Bund eingerichtet. Das Ergebnis: Zum einen brauchen wir 2,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr an Sachmitteln für Naturschutz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Dazu kommt auch: Beschleunigung wird es nicht nur durch schlankere Verfahren geben. Der ewige Ruf nach Bürokratieabbau greift hier viel zu kurz. Denn auch für die schnelle Bearbeitung von noch so schlanken Verfahren braucht es immer noch genug Personal. Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Land ist es daher auch, dass wir 3.500 Stellen in Deutschland zusätzlich für Planung brauchen, wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen.“
Drei Tage haben die Umweltressorts der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium im Rahmen der Umweltministerkonferenz online über zentrale umweltpolitische Themen, wie die Anpassung an den Klimawandel, den Moorschutz, den Schutz der Meere und Gewässer sowie den Wolf beraten.
Dr. Till Backhaus, Klimaschutz- und Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern und in diesem Jahr UMK-Vorsitzender, zeigte sich mit dem Ausgang der Konferenz sehr zufrieden: „Die Verhandlungen sind konstruktiv und lösungsorientiert verlaufen. Die Bundesländer und der Bund haben in allen 32 Tagesordnungspunkte eine Einigung erzielen können“, sagte Backhaus.
Er betonte, dass die Beratungen nicht zuletzt im Lichte der kürzlich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen des Bundes geführt wurden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Bundesregierung viele Themen voranbringen will, mit denen sich die UMK seit vielen Jahren beschäftigt und deren Umsetzung sie immer wieder gefordert hat. Dazu gehöre allen voran der Klimaschutz durch die Wiedervernässung von Mooren, aber auch der Gewässerschutz auf Basis einer Nationalen Wasserstrategie sowie der Meeresschutz. „Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass die heute gefassten Beschlüsse bei der künftigen Bundesregierung auf offene Ohren und fruchtbaren Boden stoßen werden“, so Backhaus. Laut des UMK-Vorsitzenden haben die Bundesländer heute und in den vorangegangenen Sitzungen eine entscheidende Vorarbeit geleistet, auf die die designierte Bundesministerin Lemke in der kommenden Legislatur hervorragend aufbauen könne. Insbesondere beim Klimaschutz wurden in Rostock die nötigen Weichen gestellt. Backhaus: „Frau Lemke, der Tisch ist gedeckt. Greifen Sie zu!“
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte: „Die Länder haben mit dieser Umweltministerkonferenz dem Bund Rückenwind für mehr Klima- Umwelt- und Naturschutz geben. Die fortschreitende Erwärmung unseres Planeten macht Klimaschutz und Vorsorge vor Klimarisiken zu einer nationalen Zwillingsaufgabe für Deutschland. Denn einige Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt Realität geworden. Länder und Kommunen sind in besonderer Weise gefordert, diese nationale Aufgabe vor Ort umzusetzen. Damit sie gelingt, muss die Unterstützung des Bundes auf neuen Füßen stehen, mit einer dauerhaften Finanzierung der Klimaanpassung und Klimavorsorge.“
Klimaschutz (Moorbodenschutz, Waldklimaprämie)
Der Klimaschutz war eines der bestimmenden Themen auf der UMK und bildete den roten Faden, der sich durch viele weitere Themen zog. Um einen echten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland zu leisten, verständigten sich die Umweltchefs der Länder darauf, ihre jeweiligen Moorschutzstrategien und
-programme auf den Prüfstand zu stellen und an die Vorgaben des Bundes anzupassen. Mit der im Oktober 2021 unterzeichneten Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz sei dafür bereits eine solide Grundlage geschaffen worden, die es nun weiter auszubauen gilt. „Eine zentrale Herausforderung wird darin bestehen, die Menschen in den Moor-Regionen von der Notwendigkeit eines ambitionierten Moorschutzes zu überzeugen und für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen zu gewinnen. Gerade mit Blick auf die langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten von Moorschutzmaßnahmen ist es aber wichtig, dass die erforderlichen Schritte nun zügig erfolgen“, sagte er weiter.
Darüber hinaus möchten die Länder und der Bund die „Waldklimaprämie“ weiter forcieren. Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Umsetzungsmodell vorliegen, um die Ökosystemleistungen der Wälder ab 2022 honorieren zu können. „Wichtig ist uns, dass sich ein solches Anreizsystem nicht in der Klimaschutzleistung der Wälder erschöpft, sondern die Leistungen der Wälder ganzheitlich in den Blick nimmt. Sie sind Kohlenstoffsenken, Lebensraum und Regulatoren für den Wasserhaushalt. Deshalb müssen unsere Wälder nachhaltig schützen, naturnäher bewirtschaften und klimastabil entwickeln“, erläuterte Backhaus.
Reduzierung von F-Gasen
Hessens Umweltministerin Priska Hinz zur Reduzierung von F-Gasen: „F-Gase sind richtige Klimakiller und es ist wichtig, dass diese streng reguliert werden. Wir haben heute eine wichtige und sehr konkrete Entscheidung getroffen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen: Wir sprechen uns als Umweltministerkonferenz für die Reduzierung von sogenannten F-Gasen aus. Diese kaum bekannten Gase stecken in vielen Anwendungen, in Klimaanlagen, in Sprays als Treibmittel, sie werden genutzt als Isoliermittel beim Transport von Strom und zur Behandlung von Holz. F-Gase haben ein sehr hohes Treibhauspotential und obwohl es gute Alternativen gibt, werden sie noch vielfach eingesetzt. Ziel muss sein, auf EU-Ebene zum einen eine strengere Quote und zum anderen ein Verbot bestimmter F-Gase zu verankern. Damit unterstützen wir gleichzeitig Unternehmen, die bereits Alternativen nutzen. Um die Klimakrise zu bekämpfen, müssen wir alle Bereiche in den Blick nehmen, denn nur so können wir es schaffen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen.“
Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung
Debattiert wurde in diesem Zusammenhang auch, wie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziert werden soll. Die Länder erneuerten ihre Forderung an den Bund verschiedene Finanzierungsmodelle zu prüfen, mit denen diese Zukunftsaufgabe bewältigt werden kann. Denkbar sei laut Backhaus zum Beispiel die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Der neue Koalitionsvertrag würde ein solches Finanzierungsmodell grundsätzlich ermöglichen.
„Eine Lehre der Hochwasser-Katastrophe in diesem Sommer ist, dass wir Klimaanpassung neu definieren müssen. Klimaanpassung darf nicht weiter das Stiefkind der Klimapolitik bleiben. Dass die COP in Glasgow Klimaanpassung ausdrücklich als Schwerpunkt gesetzt hat, ist ein gutes Signal. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine zentrale Zukunftsaufgabe ist, die eine flächendeckende, zusätzliche Finanzierung benötigt. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung kann hier eine klare Botschaft und Finanzierungsoptionen sein“, betonte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Schutz der Meere und Gewässer
Der zweite große Themenkomplex der UMK widmete sich dem Schutz der Meere und Gewässer. Dazu berichtete das Bundesumweltministerium in einem ersten Schritt über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung der „Nationalen Wasserstrategie“, an der mehr als 200 Teilnehmende aus der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen mitgewirkt haben. „Ich freue mich, dass die Nationale Wasserstrategie, die Mecklenburg-Vorpommern immer wieder gefordert hat, weiter Form annimmt. Neben zehn klar definierten Handlungsfelder, darunter die Begrenzung von Nährstoffeinträgen, der Schutz der verfügbaren Wasserressourcen oder der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen, wurde die Nationale Wasserstrategie inzwischen auch durch ein Aktionsprogramm mit 57 konkreten Maßnahmen ergänzt. Ziel sollte es nun, den vorliegenden Entwurf zu einer abgestimmten Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu machen“, so Backhaus.
Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch ein Antrag von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee. „Auch wenn in den letzten drei Jahrzehnten bereits massive Anstrengungen unternommen wurden, um durch den Menschen verursachte Einflüsse wie Nähr- und Schadstoffeinträge, Überfischung, Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen auf die empfindlichen Ökosysteme von Nord- und Ostsee zu minimieren, befinden sich weite Teile noch immer in mäßigem bis schlechtem ökologischen Zustand und verfehlen sowohl die Ziele der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie als auch der Wasserrahmen-Richtlinie. Auch die Vorkommen von vielen Tier- und Pflanzenarten sind in einem kritischen Erhaltungszustand“, sagte Backhaus.
Die Umweltministerinnen und -minister der Länder begrüßten deshalb die von der zukünftigen Bundesregierung angekündigte Meeresoffensive. „Wir werden mit Nachdruck dafür eintreten, dass der Meeresschutz in allen relevanten Politikbereichen wie Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Fischerei oder auch Verkehr berücksichtigt wird“, führte der Minister aus.
Auch die Bergung von Müll und Munitionsresten müsse laut Backhaus weiter konsequent umgesetzt werden: „Mecklenburg-Vorpommern hat erreicht, dass die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee Eingang in aktuellen Koalitionsvertrag gefunden hat. Wir haben auf ein Sofortprogramm und die Einrichtung eines Bund-Länderfonds gedrängt, durch den Bergungsarbeiten solide finanziert werden können.“
Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz
Auch die umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Aufgaben des Naturschutzes und das damit verbundene Finanzierungsdefizit wurden auf der UMK intensiv debattiert. „Alleine für EU-rechtliche Verpflichtungen fehlen jährlich eine Milliarde Euro. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der den praktischen Naturschutz nahezu lähmt. Das muss sich ändern“, kommentierte Backhaus. „Da eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz unter den aktuellen politischen Vorzeichen aber nicht zu erwarten ist, haben sich die Länder auf die Stärkung der Naturschutzfinanzierung über die bestehenden Bundesprogramme in einem Bundesnaturschutzfonds, ein EKF-basiertes Aktionsprogramm sowie die Aufstockung der GAK-Mittel verständigt. Das ist nicht ganz das, was wir uns vorgestellt haben, aber dennoch ist dies ein geeigneter Instrumentenkoffer, um die Finanzausstattung des Naturschutzes zu verbessern“, wertete Backhaus.
Dazu Hessens Ministerin Hinz: „Wir müssen in den nächsten Jahren unser Engagement im Umwelt- und Klimaschutz noch einmal verstärken. Wir wollen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen und die Klimakrise ausbremsen. Gleichzeitig gilt es, die Artenvielfalt zu erhalten und damit unsere Ökosysteme stabil zu halten. Beides geht Hand in Hand und für beides müssen wir Geld in die Hand nehmen. Wir haben heute bei der Umweltministerkonferenz beschlossen, mit der neuen Bundesregierung unverzüglich nach der Regierungsbildung über die Finanzierung des Klima- und Naturschutzes zu sprechen und diese so aufzustellen, damit wir unsere Ziele auch erreichen können. Zu Beginn des Jahres 2022 wollen wir eine Bund-Länder-Besprechung durchführen. Zentral ist dabei jedoch, dass die personelle Ausstattung stimmt. Hierzu gehören insbesondere Stellen für Planungsbeschleunigung, den Hochwasserschutz und Renaturierungen.“
Vermeidung von Verpackungsmüll
„Der Schutz unsere Umwelt und die Schonung unserer natürlichen Ressourcen ist zentral für einen nachhaltigen Zukunftspfad unseres Planeten. Jeder kann und jeder muss hierzu Tag für Tag aufs Neue seinen Beitrag leisten. Dies reicht von der Vermeidung von Verpackungsmüll, der Nutzung von Mehrweg bis hin zur achtsamen Entsorgung etwa einer Zigarettenkippe. Hierzu haben wir heute den Bund aufgefordert, durch entsprechende Regelungen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der Reinigung und Entsorgung zu beteiligen. Die Verlagerung der Kosten nicht umweltgerechter oder nicht recycelfähiger Produkte auf die Allgemeinheit muss ein Ende haben. Hier brauchen wir eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bzw. eine sichtbare gemeinsame Verantwortung. Einwegprodukte und achtlos entsorgte Verpackungen sind kein Zeichen einer modernen nachhaltigen Gesellschaft. Diese muss sich durch Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auszeichnen“, die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Umgang mit dem Wolf
Bereits gestern verkündete Backhaus, dass die Bundesländer und der Bund bei der Frage zum Umgang mit dem Wolf einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens haben alle 16 Bundesländer und der Bund einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Er skizziert die rechtlichen Grundlagen und gibt klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. „Damit ist er insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung. Aber auch die betroffenen Tierhalter halten nun ein Papier in den Händen, dass das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt.“
Fachpersonalsicherung
„Die nachhaltige Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Fachleuten für die Umsetzung der anstehenden Aufgaben im Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Hochwasser- und Küstenschutz ist eine wesentliche Herausforderung und mir ein besonderes Anliegen.“, so Backhaus. Die Mitglieder der UMK haben sich daher verständigt auf Staatssekretärsebene Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung sowie Qualifizierung zu erarbeiten und der UMK im Frühjahr 2022 vorzulegen. „Ich freue mich sehr, dass ich hierzu Einvernehmen herstellen konnte“, so Backhaus.
Ausblick – UMK-Vorsitz geht an Niedersachsen
Im kommenden Jahr geht der Vorsitz der UMK turnusmäßig auf das Land Niedersachsen über. Dazu der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies: „Die heutigen Beschlüsse sind eine hervorragende Grundlage mit Blick auf das diese Woche vorgestellte Papier der Ampelkoalition in Berlin. Wir als Umweltminister der Länder wollen daher Anfang des kommenden Jahres zu einer Sonder-UMK zusammenkommen. Dann wollen wir diskutieren, wie wir den Umweltschutz, den Naturschutz, den Artenschutz und genauso den Klimaschutz im Lichte der Beschlüsse der neuen Berliner Regierung auf Länderebene weiter voranbringen können.“ Das habe laut Lies seinen besonderen Reiz, da im kommenden Jahr Niedersachsen parallel auch den Vorsitz der sich neu konstituierten Energieministerkonferenz innehabe: „Hier sehe ich viele Synergien, denn der Naturschutz auf der einen, die Energiewende und der Klimaschutz auf der anderen stehen sich nicht entgegen, sie bedingen einander. Angesichts der Herausforderungen und großen Entscheidungen, die anstehen, ist es eine große Chance, wenn die notwendigen Diskussionen noch besser verzahnt laufen können.“
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator von Bund und Ländern haben sich heute im Rahmen der Sonder-Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern per Videoschalte zum Hochwasserschutz und zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels in Deutschland beraten.
Konkret haben sich die Länder darauf verständigt, dass die Bundesrepublik die Klimawandelvorsorge – also Maßnahmen zum Schutz vor extremen Wettereignissen wie Starkregen, Sturmfluten, Stürme oder auch anhaltende Trockenheit – noch stärker in den Blick nehmen muss. „Das erschreckende Ausmaß der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass auch Deutschland vor extremen Wetterereignissen nicht gefeit ist. Die Auswirkungen des Klimawandels sind real. Sie kommen ohne Vorankündigung und stellen uns vor ungeahnte Herausforderungen. Die Bewältigung dieser Aufgaben ist eine zentrale Zukunftsaufgabe von gesamtstaatlichem Interesse. Sie dient der Daseinsvorsorge und dem langfristigen Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hier hat der Staat in meinen Augen einen ganz klaren Schutzauftrag!“, betonte UMK-Vorsitzender und Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Die Länder bitten daher den Bund sie bei dieser Zukunftsaufgabe sowohl inhaltlich als auch finanziell zu unterstützen und dabei insbesondere folgende Punkte aufzugreifen:
ein eigenes Klimaanpassungsgesetz zu erarbeiten;
den präventiven Hochwasserschutz im Bereich hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie die Städtebauförderung an die Herausforderungen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge und des Klimawandels anzupassen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz und der Bauministerkonferenz tatkräftig zu unterstützen;
die Verabschiedung einer ressortübergreifenden Nationalen Wasserstrategie voranzutreiben;
ein systematisches Starkregenrisikomanagement zu etablieren;
die Prognosen und Warnungen vor Wetterextremen auf Bundesebene weiter zu verbessern und die Anstrengungen dabei zu erhöhen;
eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur uneingeschränkten Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten sowie eine stärkere Integrierung in die Bauleitplanung zu schaffen;
die Relevanz der Eigenvorsorge zu verdeutlichen und weitere Instrumentarien zur privaten Eigenvorsorge zu entwickeln, zum Beispiel durch die Einrichtung eines KfW-Förderschwerpunktes „Bauliche Starkregenvorsorge“;
die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu prüfen;
die Finanzausstattung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes (GAK) hinsichtlich des Hochwasser- und Küstenschutzes zu erhöhen und um den Aspekt der Umsetzung präventiver Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen und der Bewältigung von Starkregen- und anderen Extremwetterereignissen auf lokaler Ebene zu erweitern, die Übertragbarkeit der Mittel sicherzustellen (Restebildung und Übertragung in die folgenden HH-Jahre) sowie die Sonderrahmenpläne Küstenschutz und Hochwasserschutz über das Jahr 2025 hinaus zu verstetigen und jährlich anzupassen;
eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern zum Beispiel unter Berücksichtigung eines Paktes für die Klimaanpassung zu sichern, um Klimaanpassung auch im Wassersektor dauerhaft gemeinsam zu gewährleisten mit hoher Flexibilität in der Verwendung und einem Finanzvolumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Das beinhaltet auch die Erstellung finanzieller Konzepte für eine schnelle Umsetzung von Soforthilfen, den angepassten Wiederaufbau und die Vorsorge, die finanzielle und personelle Unterstützung der Länder sowie zu prüfen, wie Genehmigungsverfahren im Bereich der Klimaanpassung beschleunigt werden können;
Am 22. und 23. April haben die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder und des Bundes eine 29 Punkte umfassende Tagesordnung abgearbeitet. Der diesjährige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der Tagung, die pandemiebedingt nicht als Präsenzsitzung stattfinden konnte:
„In sehr konstruktiver Atmosphäre ist es gelungen, ein strammes Pensum abzuarbeiten. Auch wenn ich mir gewünscht hätte, den Kolleginnen und Kollegen persönlich gegenübertreten zu können, macht die Situation doch auch wieder klar: Die Pandemie hat etwas mit der Art und Weise zu tun, wie wir leben. Und wenn wir die Pandemie überstanden haben, wird auch wieder in den Fokus rücken, welche Auswirkungen unsere Art zu leben auf unseren Planeten hat. Deswegen sind die Beschlüsse dieser Konferenz auch so wichtig. Dazu hat M-V wichtige Vorschläge eingebracht:
Besonders freue ich mich, dass aus dem gestrigen Kamingespräch, also aus einer internen Runde, ein neuer Antrag zum Moorschutz entstanden ist, den wir heute einstimmig beschlossen haben. Die Moore spielen beim Thema CO2-Bindung und damit beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Das ist inzwischen allen klar. Andererseits müssen landwirtschaftliche Betriebe, die auf Moorflächen wirtschaften, damit auch Geld verdienen können. Sonst wird es keine Akzeptanz für Renaturierungen geben.“
Bundesumweltministerin Svenja Schulze ergänzt: „Wir erleben derzeit Bewegung auf allen Ebenen, viele große und kleine Schritte hin zu unserem gemeinsamen Ziel, der Klimaneutralität. Die Europäische Union ist mutig vorangegangen mit einem neuen starken Klimaziel und hat damit die Messlatte gelegt. Die USA folgen jetzt ebenso mutig. Von anderen großen Volkswirtschaften muss noch mehr kommen vor dem Klimagipfel in Glasgow im November. Für Deutschland heißt das neue EU-Klimaziel, dass wir deutlich mehr tun werden als bisher geplant. Ich bin mir mit den Ländern einig, dass das höhere EU-Klimaziel zwingend zu mehr erneuerbaren Energien bei uns führen muss als bislang geplant. Wir müssen schneller werden beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie in diesem Jahrzehnt. Und wir brauchen mehr Wind- und Sonnenstrom für Elektroautos, Wärmepumpen oder die Produktion von grünem Wasserstoff für die Industrie.“
„Lange haben wir über das Thema Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Auf der vergangenen AMK haben wir die Weichen dafür gestellt, dass bis 2027 47 Prozent der EU-Agrarfördermittel für Umweltleistungen fließen sollen. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Umweltminister daran mitwirken, wie das konkret umgesetzt wird“, fährt Minister Backhaus fort.
Ein Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz sei der aktuelle Beschluss zur Nationalen Wasserstrategie, so Minister Backhaus weiter: „Wasser ist Leben, das sage ich immer wieder. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die zurückliegenden trockenen Jahre haben gezeigt, wir müssen mehr dafür tun, das natürliche Speichervermögen der Landschaft zu erhöhen und die Wasserspeicherfähigkeit zu stärken. Wir müssen Moore erhalten und wo erforderlich wiederherstellen sowie insgesamt die Grundwasserneubildung erhöhen. Die wichtige Ressource Wasser darf nicht verschwendet werden. Daher sollen Land- und Wasser- und Forstwirtschaft gemeinsam Standards für eine gewässersensible Land- und nachhaltige Wassernutzung entwickeln. Aber auch in den Städten und Gemeinden muss das Wassermanagement an den Klimawandel angepasst werden. Da das zumeist mit Kosten verbunden ist, werden wir die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderinstrumente weiterentwickeln müssen.
Ich habe die Forstwirtschaft schon genannt, denn dem Wald kommt im Kampf gegen die Erderwärmung eine wichtige Rolle zu. Der Wald ist ein Multitalent und übernimmt schon jetzt eine ganze Reihe von Aufgaben: Er bindet CO2, trägt zur Bildung von Grundwasser bei, er hat Schutzfunktionen und ist Ort der Erholung. Doch diese sogenannten Ökosystemleistungen werden bisher nicht entlohnt. Das wollen wir über die Waldklimaprämie ändern. Sie soll dazu beitragen, langfristig klimastabile Wälder zu entwickeln. Waldbesitzer, damit sind sowohl private und kommunale Träger sowie die Länder gemeint, sollen Prämien erhalten, wenn sie mehr tun als ihren Wald natürlich zu bewirtschaften. Profitieren soll, wer zum Beispiel Teile seines Waldes nicht bewirtschaftet, den Totholzanteil steigert oder vielleicht einen Heilwald errichtet.
Das korrespondiert für mich mit dem Beschluss, die Kosten für den Natur- und Artenschutz gerechter zu verteilen. Den Löwenanteil zahlen bisher die Länder. Zum Beispiel indem sie Nationalparks, UNESCO-Biosphärenreservate, Wildnisgebiete oder das Grüne Band unterhalten. Wer besonders viele dieser Schutzgebiete zu versorgen und zu pflegen hat, wie etwa Mecklenburg-Vorpommern, darf nicht damit allein gelassen werden. Naturschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe und sollten auch so behandelt werden, ähnlich wie der Küstenschutz.
Leider sind aber nicht alle Punkte so harmonisch entschieden worden. Für einen Beschluss über den Praxisleitfaden Wolf fehlte die Einstimmigkeit. Ich hätte nach der Demonstration der Weidetierhalter zur Eröffnung der Konferenz mehr Einigkeit erwartet. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben wie ich Verständnis für die Sorgen der Weidetierhalter. Die Rückkehr des Wolfes, die aus Sicht des Artenschutzes ein Erfolg ist, setzt die Weidetierhalter mancherorts jedoch so sehr unter Druck, dass sie aufzugeben drohen. Aber das will ich nicht. Wir wollen und wir brauchen diese Form der Tierhaltung. Aber wir wollen auch den Wolf. Es geht darum, eine Koexistenz zu organisieren und zwar rechtssicher. Warum sich hier vor allem Grüne Länder verweigern, erschließt sich mir nicht.
Zum Schluss möchte ich allen Teilnehmern und den vielen Mitarbeitern danken, die mit ihrem Engagement für eine gelungene Tagung gesorgt haben. Mit Zuversicht sehe ich der Herbsttagung entgegen“, so Minister Backhaus.
69. ACK / 98. UMK
11. – 13. Mai 2022
in Wilhelmshaven
70. ACK / 99. UMK
23. - 25. November 2022
in Goslar
Verbändegespräch
7. Juli 2022
in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse