Vorsitz (2024/2025):
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Vorsitzende:
Anke Herrmann
Tel.: +49 (0)331 866-7378
Geschäftsstelle:
Torsten Burgfeld (Geschäftsführer)
Tel. +49 (0)331 866-7378
E-Mail: lawa@mluk.brandenburg.de
Homepage: www.lawa.de
1. Gründung:
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser wurde 1956 als Zusammenschluss der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland gebildet.
2. Mitglieder:
Die Abteilungsleitungen der obersten Behörden für Wasserwirtschaft und Wasserrecht der Länder sowie der Bund in Vertretung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
3. Vorsitz:
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Seit dem 01.01.2022 ist Berlin Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung:
Es gilt die Geschäftsordnung in der Fassung vom Oktober 2022, welche auf der Geschäftsordnung der UMK basiert.
5. Verhältnis zur UMK:
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK und gemäß Beschluss der Chefs der Staatskanzleien vom 5. Mai 1983 auch an die AMK.
6. Arbeitsweise:
Die Arbeitsgemeinschaft hat fünf ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge:
Überblick über die in 2022 bearbeiteten Arbeitsaufträge der ACK/UMK:
Beschluss |
Sachverhalt |
Status |
73. UMK |
Zusammenarbeit mit der Bundeswasserstraßenverwaltung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) |
Daueraufgabe |
78. UMK |
Begleitung der Arbeiten zum länderübergreifenden Hochwasserportal |
Daueraufgabe |
64. ACK 93. UMK |
Die Amtschefkonferenz spricht sich dafür aus, die Geschäftsführung des Länder-finanzierungsprogramms für eine weitere Periode vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 dem Land Mecklenburg- Vorpommern zu übertragen |
Daueraufgabe bis 31.12.2025 |
83. UMK |
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und-senatoren der Länder sind sich einig, dass die Finanzmittel des Bundes für das NHWSP entsprechend der gemeldeten Maßnahmen der Fluss-gebietsgemeinschaften zu verwenden sind. Die Priorisierung der Maßnahmen wird jährlich durch die LAWA und Vertreter des Bundes unter anderem entsprechend den Kriterien Realisierbarkeit, Effizienz und Wirkung für den Naturraum Fluss festgelegt. |
Daueraufgabe |
83. UMK |
Berichterstattung zur Evaluierung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung der Grundlagen für die Hochwasservorhersage. |
Daueraufgabe |
96. UMK, TOP 28, Ziffer Nr. 5 |
Risiken durch anhaltende Trockenheit minimieren – vorausschauend Handlungsbedarfe identifizieren und Lösungen entwickeln „Die Umweltministerkonferenz bittet die LAWA auf der Grundlage der in 2007 erarbeiteten Leitlinien für ein nachhaltiges Niedrigwassermanagement und unter Einbeziehung der LABO im Hinblick auf bodenschutzfachliche Aspekte Vorschläge zu erarbeiten, wie die Umsetzung der Maßnahmen verstärkt und zu einem effektiven Management zum Umgang mit Wassermangel weiterentwickelt werden können. Dabei sind unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Warnsysteme, der Risikobewertung und –kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung, von Maßnahmen der Vorsorge bis hin zu Verhaltensweisen im Krisenfall und der Versorgung der Bevölkerung sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung, des Bodenschutzes und der Stadtplanung zu berücksichtigen.“ |
Dies wird von der LAWA Ad-hoc-AG Aufgaben-management Trockenheit, Wassermangel und Niedrigwasserstrategien unter Leitung des LAWA-AK bearbeitet. Als nächsten Schritt werden die identifizierten Maß-nahmen unterschiedlichen LAWA-Ausschüssen und Kleingruppen zugeordnet und von diesen bearbeitet |
Sonder-UMK zum Hoch-wasser 2021, Beschluss zu d) |
Etablierung eines systematischen Starkregenrisiko-managementes: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder sehen daher eine zentrale Aufgabe in der Etablierung eines systematischen Starkregenrisikomanagements auf der Grundlage der von der LAWA vorgelegten „Strategie für ein effektives Starkregenrisiko-management in Deutschland“. Sie bitten die LAWA, die vorgenannte Strategie und ihre Umsetzung in den Ländern im Lichte der jüngsten Ereignisse sowie neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entwicklungen zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.“ |
Wird vom LAWA-AH bearbeitet; TOP 8.5 auf 164. LAWA-VV
Wird in LFP-Projekt (Weiterentwicklung „LAWA-Strategie für ein effektives Starkregenrisikomanagement“) weiter bearbeitet. |
Sonder-UMK zum Hoch-wasser 2021, Beschluss zu e) |
Schaffung einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung zur uneingeschränkten Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten sowie stärkere Integration in die Bauleitplanung: „…Hierfür sollte die Risikobewertung im Rahmen der HWRM-RL dahingehend überprüft werden, ob die Berücksichtigung von Elementen des Starkregenrisikomanagements zweckmäßig ist. Sie verweisen zudem darauf, dass es zur besseren Einschätzung der Gefahrenlage und zur Gefahrenabwehr bundeseinheitlicher Standards für die Erstellung von Starkregenhinweiskarten bedarf. Die Umweltministerkonferenz bittet die LAWA, eine entsprechende Prüfung durchzuführen und bis zur 99. UMK im Herbst 2022 das Ergebnis vorzulegen.“ |
Wird vom LAWA-AH bearbeitet; TOP 8.5 auf 164. LAWA-VV
Die Vorlage der Prüfungsergebnisse wurde auf die 100. UMK vertagt. |
Sonder-UMK zum Hoch-wasser 2021, Sonstige Festlegungen |
„…Die LAWA wird beauftragt, zusammen mit den betroffenen Flussgebietseinheiten eine fundierte Analyse der Hochwasserereignisse vorzunehmen und deren Ergebnisse der 99. UMK im Herbst 2022 vorzulegen…“ |
Dies wurde vom LAWA-AH bearbeitet und zur 99 UMK vorgelegt. |
99. UMK, TOP 26 , Ziffer 1 |
Bericht zur Analyse des Juli-Hochwassers 2021 und Ableitung von Konsequenzen aus Sicht des LAWA-AH
„Die Umweltministerkonferenz nimmt den Bericht „Analyse zum Juli Hochwasser 2021 und Ableitung von Konsequenzen aus Sicht des LAWA-AH“ zustimmend zur Kenntnis und bittet die LAWA um Umsetzung der abgeleiteten Konsequenzen, soweit Gremien der LAWA zur Bearbeitung vorgesehen sind sowie um einen Beschlussvorschlag zu darüber hinaus gehenden Handlungserfordernissen.“ |
LAWA-AH erarbeitet Beschlussvorschläge zur Ableitung der Konsequenzen
Ergebnisse der KG „Verbesserung des Hochwasserschutzes“ werden abgewartet und an den LAWA-AH zurückgespielt
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99 UMK, TOP 28, Ziffer 4 & 6 |
Herausforderungen von Dürren und Trockenheit durch besseres Wassermengenmanagement entgegentreten
„4. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten daher den Bund unter Einbeziehung der LAWA, die Regelungen und Tatbestände des § 46 WHG entsprechend der Erforderlichkeit einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Grundwassers einzuschränken und eine angemessen niedrige Obergrenze für zulassungsfreie Entnahmen aus dem Grundwasser bundesrechtlich zu verankern.“
„6. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten den Bund unter Einbeziehung der LAWA die bundesgesetzlichen Regelungen anzupassen, um den Wasserbehörden, soweit nach geltendem Recht noch nicht vorhanden, eine ausdrückliche Eingriffsbefugnis im Rahmen ihres Bewirtschaftungsermessens zu geben, während ausgeprägter Wassermangelsituationen wasserrechtliche Zulassungen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers temporär entschädigungsfrei einschränken zu können. Gleichzeitig sollte überprüft werden, ob im Wasserhaushaltsgesetz und anderen wasserrelevanten Vorschriften weiterer Anpassungs- und Regelungsbedarf hinsichtlich des Umgangs mit Wassermangel besteht. |
Beteiligung der LAWA durch den Bund
Überschneidung mit der ad-hoc AG Aufgabenmanagement
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99 UMK, TOP 31, Ziffer 2 |
Abwassereinleitungen hinsichtlich Auswirkungen des Klimawandels überprüfen
„2. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten die LAWA unter Einbindung des BLAK Abwasser um fachliche Prüfung, ob die wasserrechtlichen Vorschriften Niedrigwasserphasen oder Extremereignisse bereits hinreichend berücksichtigen oder wasserrechtliche Anforderungen an Einleitungserlaubnisse und die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels zu verschärfen sind, um Stoffeinträge in die Gewässer bei anhaltendem Niedrigwasser und bei Hitzeperioden zu verringern und die Ökosysteme der Flüsse auch in Zeiten von Niedrigwasser soweit wie möglich vor Schäden zu schützen. Dabei ist auch der Einfluss der Abwassereinleitungen auf den ökologischen Mindestabfluss zu berücksichtigen.“ |
Bearbeitung durch eine zu bildende LAWA KG oder ad-hoc AG unter Beteiligung AR, AO, BLAK Abwasser und UBA
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Sonderaufgabe Länderfinanzierungsprogramm „Wasser, Boden und Abfall“
Federführung ab 01.01.2001 für jeweils fünf Jahre (Ländervereinbarung) durch Mecklenburg-Vorpommern. Durch Beschluss der 64. Amtschefkonferenz am 14. November 2019 in Hamburg wurde die Geschäftsführung des Länderfinanzierungs-programms für eine weitere Periode vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 dem Land Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
8. Sitzungen:
167. LAWA-Vollversammlung am 21. / 22. März 2024 in Potsdam
168. LAWA-Vollversammlung am 26. / 27. September 2024 in Potsdam
169. LAWA-Vollversammlung am 20. / 21. März 2025 tba
170. LAWA-Vollversammlung am 25. / 26. September 2025 tba
73. ACK / 102. UMK
05. - 07. Juni 2024
in Bad Dürkheim
74. ACK / 103. UMK
27. - 29. November 2024
in Bad Neuenahr-Ahrweiler
UMK-Verbändegespräch
04. Juli 2024
in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse