Vorsitz (2022/2023):
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK)
Brückenstr. 6
10179 Berlin
Vorsitzende:
Dr. Birgit Fritz-Taute
Tel.: +49 (0)30 9025-2200
Geschäftsstelle:
Dr. Gwendolin Porst (Geschäftsführerin)
Tel.: +49 (0)30 9025-2359
E-Mail: lawa@senumvk.berlin.de
Homepage: www.lawa.de
1. Gründung:
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser wurde 1956 als Zusammenschluss der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland gebildet.
2. Mitglieder:
Die Abteilungsleitungen der obersten Behörden für Wasserwirtschaft und Wasserrecht der Länder sowie der Bund in Vertretung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
3. Vorsitz:
Den Vorsitz führt ein Land jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Ländern. Seit dem 01.01.2022 ist Berlin Vorsitz führendes Land.
4. Geschäftsordnung:
Die aktuelle LAWA-Geschäftsordnung wurde auf der LAWA-Vollversammlung am 3. / 4. April 2019 in Gotha beschlossen und trat mit Wirkung vom 4. April 2019 in Kraft.
5. Verhältnis zur UMK:
Regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK und gemäß Beschluss der Chefs der Staatskanzleien vom 5. Mai 1983 auch an die AMK.
6. Arbeitsweise:
Die Arbeitsgemeinschaft hat fünf ständige Ausschüsse:
7. Arbeitsaufträge:
Überblick über die in 2021 bearbeiteten Arbeitsaufträge der ACK/UMK:
Beschluss |
Sachverhalt |
73. UMK |
Zusammenarbeit mit der Bundeswasserstraßenverwaltung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
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78. UMK
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Begleitung der Arbeiten zum länderübergreifenden Hochwasserportal |
64. ACK 93. UMK |
Die Amtschefkonferenz spricht sich dafür aus, die Geschäftsführung des Länderfinanzierungs-programms für eine weitere Periode vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 dem Land Mecklenburg- Vorpommern zu übertragen
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83. UMK |
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und-senatoren der Länder sind sich einig, dass die Finanzmittel des Bundes für das NHWSP entsprechend der gemeldeten Maßnahmen der Fluss-gebietsgemeinschaften zu verwenden sind. Die Priorisierung der Maßnahmen wird jährlich durch die LAWA und Vertreter des Bundes unter anderem entsprechend den Kriterien Realisierbarkeit, Effizienz und Wirkung für den Naturraum Fluss festgelegt.
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83. UMK |
Berichterstattung zur Evaluierung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung der Grundlagen für die Hochwasservorhersage.
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93. UMK |
Bewertung von PFC bzw. PFAS: „Die Umweltministerkonferenz bittet die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu prüfen, ob die bisherige Datengrundlage für ihre länder-spezifischen Fragestellungen aus ihrer Sicht ausreicht. Falls nicht, wären fehlende Daten für eine Risikoabschätzung in den Bereichen Trinkwasser, Grund- und Oberflächen-gewässer zu erheben. Dazu sollten entsprechende Untersuchungsprogramme fortgeführt bzw. begonnen werden.“
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90. UMK 93. UMK |
Bewertung antibiotikaresistenter Bakterien in der Umwelt „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten den Bund im Zusammenwirken mit der LAWA zur nächsten Umweltminister-konferenz den Sachstand zum Beschluss zu TOP 38 der 90. UMK (08. / 09. Juni 2018) schriftlich zu berichten.“
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95. UMK TOP 32, Ziffer 3 b |
Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in der Umwelt „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten den Bund, … …in Zusammenarbeit mit den Gremien der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu prüfen, inwieweit umweltrechtliche Regelungen zur Minderung der PFC-Emissionen aus Anlagen zu deren Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung angepasst werden sollten, um solche Emissionen zukünftig weitestgehend zu verhindern und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen.“
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90. UMK TOP 31 91. UMK TOP 25 93. UMK TOP 25 UMK-Umlaufbe-schluss 68/2020
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LAWA-Papier „Weitere Vorschläge an die Umweltministerkonferenz zur Erreichung der Ziele der WRRL“LAWA – Vorschläge an die Umweltministerkonferenz zur Erreichung der Ziele der WRRL“ |
96. UMK TOP 4, Ziffer Nr. 2 |
Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie – Auswirkungen des Klimawandels begegnen „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der –senator der Länder…betonen, dass die Erarbeitung einer „Nationalen Wasserstrategie“ nur in enger Abstimmung mit den Ländern, bevorzugt in der LAWA erfolgen kann, …“
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96. UMK, TOP 28, Ziffer Nr. 5 |
Risiken durch anhaltende Trockenheit minimieren – vorausschauend Handlungsbedarfe identifizieren und Lösungen entwickeln „Die Umweltministerkonferenz bittet die LAWA auf der Grundlage der in 2007 erarbeiteten Leitlinien für ein nachhaltiges Niedrigwassermanagement und unter Einbeziehung der LABO im Hinblick auf bodenschutzfachliche Aspekte Vorschläge zu erarbeiten, wie die Umsetzung der Maßnahmen verstärkt und zu einem effektiven Management zum Umgang mit Wassermangel weiterentwickelt werden können. Dabei sind unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Warnsysteme, der Risikobewertung und –kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung, von Maßnahmen der Vorsorge bis hin zu Verhaltensweisen im Krisenfall und der Versorgung der Bevölkerung sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung, des Bodenschutzes und der Stadtplanung zu berücksichtigen.“
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Sonder-UMK zum Hoch-wasser 2021, Beschluss zu d) |
Etablierung eines systematischen Starkregenrisiko-managementes: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder sehen daher eine zentrale Aufgabe in der Etablierung eines systematischen Starkregenrisikomanagements auf der Grundlage der von der LAWA vorgelegten „Strategie für ein effektives Starkregenrisiko-management in Deutschland“. Sie bitten die LAWA, die vorgenannte Strategie und ihre Umsetzung in den Ländern im Lichte der jüngsten Ereignisse sowie neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entwicklungen zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.“
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Sonder-UMK zum Hoch-wasser 2021, Beschluss zu e) |
Schaffung einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung zur uneingeschränkten Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten sowie stärkere Integration in die Bauleitplanung: „…Hierfür sollte die Risikobewertung im Rahmen der HWRM-RL dahingehend überprüft werden, ob die Berücksichtigung von Elementen des Starkregenrisikomanagements zweckmäßig ist. Sie verweisen zudem darauf, dass es zur besseren Einschätzung der Gefahrenlage und zur Gefahrenabwehr bundeseinheitlicher Standards für die Erstellung von Starkregenhinweiskarten bedarf. Die Umweltministerkonferenz bittet die LAWA, eine entsprechende Prüfung durchzuführen und bis zur 99. UMK im Herbst 2022 das Ergebnis vorzulegen.“
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Sonder-UMK zum Hoch-wasser 2021, Sonstige Festlegungen |
„…Die LAWA wird beauftragt, zusammen mit den betroffenen Flussgebietseinheiten eine fundierte Analyse der Hochwasserereignisse vorzunehmen und deren Ergebnisse der 99. UMK im Herbst 2022 vorzulegen…“
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Sonderaufgabe Länderfinanzierungsprogramm „Wasser, Boden und Abfall“
Federführung ab 01.01.2001 für jeweils fünf Jahre (Ländervereinbarung) durch Mecklenburg-Vorpommern. Durch Beschluss der 64. Amtschefkonferenz am 14. November 2019 in Hamburg wurde die Geschäftsführung des Länderfinanzierungs-programms für eine weitere Periode vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 dem Land Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
8. Sitzungen:
163. LAWA-Vollversammlung am 24. / 25. März 2022 in Berlin
164. LAWA-Vollversammlung am 14. / 15. September 2022 in Berlin
165. LAWA-Vollversammlung am 20. / 21. März 2023 in Berlin
166. LAWA-Vollversammlung am 20. / 21. September 2023 in Berlin
71. ACK / 100. UMK
10. – 12. Mai 2023
in Königswinter / Bonn
72. ACK / 101. UMK
29. November – 1. Dezember 2023
in Münster
Verbändegespräch
1. Juni 2023 in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse