Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist die Fachministerkonferenz für Umweltpolitik, in der die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder mit Stimmrecht vertreten sind.
Sie dient vor allem der Koordination der Bundesländer.
In der UMK sprechen die Länder ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. Die Beschlüsse der UMK in Sachfragen entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie dokumentieren jedoch den gemeinsamen umweltpolitischen Willen, der für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft wichtig ist. Der Vorsitz der UMK geht mit dem Beginn eines neuen Kalenderjahres in alphabetischer Reihenfolge auf das folgende Land über. Im Jahr 2023 hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen den Vorsitz der UMK.
Die Sitzungen der UMK finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt. Sie werden jeweils durch eine Amtschefkonferenz (ACK) vorbereitet.
Die UMK hat in ihrem Zuständigkeitsbereich derzeit neun Bund/Länder-Arbeitsgremien eingerichtet. Einzelheiten hierzu sind dem Verzeichnis Arbeitsgremien zu entnehmen. Die vollständige Geschäftsordnung der UMK ist im Verzeichnis Dokumente einzusehen.
71. ACK / 100. UMK
10. – 12. Mai 2023
in Königswinter / Bonn
72. ACK / 101. UMK
29. November – 1. Dezember 2023
in Münster
Verbändegespräch
1. Juni 2023 in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse